BKA: BKA-Untersuchung: Geografisches Verhalten fremder Täter bei sexuellen Gewaltdelikten/Mehrzahl agiert in der Nähe des Wohnortes
Wiesbaden (ots)
"Der Täter kommt nicht von hier!" Diese Annahme ist ein nachvollziehbarer Schutzmechanismus der örtlichen Bevölkerung nach einem Sexualmord. Sie entspringt allerdings mehr dem Glauben als dem Wissen, denn meistens sind es gerade nicht die reisenden Täter aus der fernen Großstadt, die später als Täter ermittelt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des BKA-Forschungsprojektes "Geografisches Verhalten fremder Täter bei sexuellen Gewaltdelikten", der nun veröffentlicht worden ist.
Zur Fragestellung nach dem geografischen Tatverhalten von Vergewaltigern und Sexualmördern lagen bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor. Der Fokus in der Untersuchung des Bundeskriminalamtes wurde auf "fremde" Täter gelegt, da sich Täter aus dem sozialen Umfeld in der Regel auch in regionaler Nähe zum Opfer aufhalten und meist problemlos ermittelt werden können.
Untersucht wurden Vergewaltigungen und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt. Eine weitere Gruppe bildeten die sexuell motivierten Tötungsdelikte, bei denen der Täter die Leiche mit einem Fahrzeug an einen anderen Ort brachte. In die bundesweite Stichprobe flossen Delikte von verurteilten oder eindeutig überführten Tätern ein.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung wurde festgestellt, dass auch "fremde" Täter in der Mehrzahl der Fälle ihre Taten nicht weiter als 20 Kilometer von ihrem Lebensmittelpunkt entfernt begehen. Wesentlich geringere Entfernungen wurden bei verschiedenen Untergruppen gemessen, beispielsweise bei der Tatbegehungsweise "Vergewaltigung nach Einsteigen in die Wohnung des Opfers".
Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland. Sie finden Eingang in die praktische Polizeiarbeit. "Diese Art von Grundlagenforschung ist wichtig für die Ermittler vor Ort: Die Studie gibt den konkreten Tipp, den Täter zunächst in örtlicher Nähe zu suchen", sagt BKA-Präsiden Jörg Ziercke. In Kombination mit anderen Recherchekriterien - beispielsweise der Information, ob ein Verdächtiger bereits straffällig geworden ist - kann ein Kreis von Tatverdächtigen eingegrenzt werden.
Der vollständige Bericht ist auf der Homepage des Bundeskriminalamtes (www.bka.de) zu finden.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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