BKA: BEKÄMPFUNG DES KINDERHANDELS - BKA RICHTET INTERDISZIPLINÄREN WORKSHOP AUS
Wiesbaden (ots)
Das Bundeskriminalamt richtet am 20./21.04.2005 in Wörrstadt einen interdisziplinären Workshop zum Thema "Kinderhandel" aus. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit durchgeführt.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Ziel des Workshops ist es, abzuklären, welche kriminologischen Phänomene unter "Kinderhandel" zu subsumieren sind, um die tatsächliche Dimension des Phänomens in Deutschland zu erheben und möglichen Handlungsbedarf festzustellen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten und Grenzen der internationalen Zusammenarbeit bei diesem staatenübergreifenden Delikt festgestellt werden."
Am Workshop nehmen Vertreter von Polizei und Justiz, Nicht- Regierungsorganisationen und Gewerkschaftsverbänden teil. Nach verschiedenen Fachvorträgen zum Thema wird die Thematik am zweiten Tag durch spezielle Workshops vertieft.
Der Begriff Kinderhandel ist in § 236 StGB geregelt. Die Straftatbestände im Bereich des Menschenhandels wurden mit dem Strafrechtsänderungsgesetz teilweise neu gefasst.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen hat eine Bund- Länder-Projektgruppe unter Federführung des BKA geprüft, welche Straftatbestände phänomenologisch bei der Beschreibung des "Handels mit Kindern" eine Rolle spielen können. Wesentliche Merkmale dieses Deliktsfeldes sind nach Auffassung der Arbeitsgruppe entweder die massive Einschränkung der persönlichen Freiheit der Kinder oder deren Ausbeutung, die primär auf die Bereicherungsabsicht des Täters oder eines Dritten abzielt. Eine kriminologische Be- schreibung dieses Phänomens sollte daher neben dem § 236 StGB auch die neuen Menschenhandelstraftatbestände gemäß §§ 232, 233, 233a StGB einbeziehen, soweit sie zum Nachteil von Kindern und Minderjährigen begangen werden.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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