BKA: BUNDESLAGEBILD MENSCHENHANDEL 2005 Bundeskriminalamt veröffentlicht aktuelle Zahlen für Deutschland
Wiesbaden (ots)
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 317 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung geführt. Die Zahl der Fälle hat damit im zweiten Jahr nacheinander abgenommen (2004: 370).
Auch die Anzahl der festgestellten Opfer (2005: 642) war gegenüber dem Vorjahr rückläufig (2004: 972).
Ein möglicher Grund dafür dürfte u.a. die Umstellung von einer so genannten Eingangs- auf eine Ausgangsstatistik sein. D.h., die bekannt gewordenen Straftaten werden erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfasst, während bei einer Eingangsstatistik die Fälle bereits bei der Anzeigenaufnahme in die Statistik einfließen. Als weiterer Erklärungsansatz für das Schwanken der Verfahrenszahlen im Bereich Menschenhandel kommt möglicherweise das Ausweichen auf leichter beweisbare Tatbestände (z.B. Schleusung) in Betracht.
Die Zahl der Tatverdächtigen, die im Jahr 2005 in den Ermittlungs- verfahren wegen Verdachts des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung registriert wurde, lag bei 683 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls rückläufig (2004: 777).
Grundlegende Veränderungen bei den Hauptherkunftsstaaten von Tätern und Opfern haben sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht ergeben: - Der überwiegende Anteil der Opfer stammte auch im Jahr 2005 mit rund 86% (552 von 642 Opfern) aus Europa. Der höchste Anteil der ausländischen Opfer kam aus Rumänien (118) und Russland (101). - Bei den Tatverdächtigen dominierten 2005 mit einem Anteil von gut 41% weiterhin deutsche Staatsangehörige (283 von 683 Tatverdächti- gen). Den größten Anteil bei den ausländischen Tatverdächtigen bildeten türkische, rumänische und bulgarische Staatsangehörige.
Im Bereich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung muss aufgrund der phänomenologischen Ausprägungen von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. Ein wesentlicher Aspekt dürften dabei die (eingeschränkten) polizeilichen Möglichkeiten zum Erkennen von Opfern des Menschenhandels sein.
Anhand der im Jahr 2005 bekannt gewordenen Fälle des Menschen- handels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der Anzahl der dabei festgestellten Opfer war im Hellfeld kein sich verschärfendes und steigendes sicherheitsrelevantes Problem zu erkennen. Durch die EU-Osterweiterung haben sich bisher keine signifikanten Auswirkungen im Bereich des Menschenhandels ergeben.
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