BKA: Angebliche Ausforschung von Journalisten durch das BKA -Bundeskriminalamt stellt Kontakte zu Werner Mauss klar
Wiesbaden (ots)
Vor dem Hintergrund vorliegender Medienanfragen teilt das BKA in Ergänzung zur Pressekonferenz vom 05.04.2007 zur Klarstellung mit:
1. Das Gespräch mit Herrn Mauss am 02.11.2002 im BKA Meckenheim kam nach Vermittlung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und nach Zustimmung der Leitung des BKA zustande. Herr Mauss hatte sicherheitsrelevante Informationen zur Proliferation und zur Tätigkeit eines ausländischen Nachrichtendienstes angekündigt. Die geschilderten Sachverhalte erschienen den anhörenden Beamten nicht realistisch. BKA-Präsident Ziercke hat seine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Person Mauss in der Pressekonferenz am 05.04.2007 nicht auf diese Sachverhalte bezogen, sondern auf die von Herrn Mauss auf eigene Initiative von Dritten erworbenen Unterlagen des BKA und auf ein von Herrn Mauss aufgezeichnetes Gespräch über Verkaufsverhandlungen mit internen Informationen des BKA. Diese Unterlagen und das Tonband übergab Herr Mauss durch einen früheren Mitarbeiter des BfV am 22.11.2002 dem BKA. Weitere BKA-Unterlagen wurden bei einem Treffen mit Herrn Mauss und dessen Ehefrau am 11.12.2002 übergeben.
An der Echtheit der Unterlagen und ihrer Authentizität gab es keine Zweifel. Es waren BKA-Unterlagen.
2. Bis zum 11.12.2002 hatte es mit Herrn Mauss keine aktuellen Kontakte gegeben. Herr Mauss handelte auf eigene Initiative und ohne Auftrag des BKA. Er erhielt keine Vergünstigungen oder Geldzahlungen. Die Kontaktaufnahme mit dem BKA wurde von Herrn Mauss bestimmt.
3. Selbstverständlich hatte das BKA ein Interesse daran, interne Berichte, die illegal das BKA verlassen hatten, die vertraulich waren und durch deren Veröffentlichung die Si-cherheit in Deutschland gefährdet werden konnte, wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb wurden dem BKA angebotene eigene Unterlagen angenommen und zur strafrechtlichen Bewertung an die Staatsanwaltschaft (StA) München I weitergeleitet. Dazu wäre auch jede andere Polizeidienststelle verpflichtet gewesen.
4. Für diesen Fall der Kontaktaufnahme von Herrn Mauss mit dem BKA, der keinerlei Steuerung, Betreuung oder Initiative seitens des BKA unterlag, wurde ein erfahrener Beamter des höheren Dienstes des BKA bestimmt. Dies erfolgte unabhängig von einem laufenden Ermittlungsverfahren, da Herr Mauss weder als V-Person des BKA geführt wurde noch irgendwelche Aufträge des BKA erhalten hatte.
5. Am 02.11.2002 hielt sich Herr Mauss anlässlich seiner Anhörung im BKA Meckenheim auf. Seitdem hat er das BKA nicht mehr betreten. Herr Mauss hat zu keinem Zeitpunkt Telefonate aus Dienstzimmern des BKA mit dem Focus-Journalisten Hufelschulte geführt.
6. Das Bundesministerium des Innern hat am 17.12.2002 im Zusammenhang mit dem Ersuchen der StA München I zur Strafverfolgungsermächtigung den Sachverhalt schriftlich zur Kenntnis bekommen.
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