Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldung für den Bereich Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Lohne - Versuchter Einbruch in Fahrradhandel; vier Tatverdächtige vorläufig festgenommen
Am 12. September 2018 meldete ein aufmerksamer 47-jähriger Lohner gegen 01.31 Uhr der Polizei mehrere verdächtige Personen auf dem Gelände eines Fahrradhandels am Brägeler Ring. Offensichtlich stand ein Einbruch in den Fahrradhandel kurz bevor. Als die ersten Polizeistreifen gegen 01.42 Uhr am Brägeler Ring eintrafen, waren jedoch keine Personen mehr vor Ort. Lediglich ein Transporter mit englischem Kennzeichen, der mit "Einbruchwerkzeugen" beladen war, konnte an der Einsatzadresse festgestellt werden. Durch die eingesetzten Polizeikräfte und unter Hinzuziehung eines Polizeihubschraubers konnten schließlich gegen 04.34 Uhr zwei männliche Personen am Meistermannsweg festgestellt werden. Die beiden Tatverdächtigen konnten ohne Gegenwehr in dem Schuppen eines Anwohners vorläufig festgenommen und zwecks weiterer Maßnahmen zur Polizeidienststelle nach Vechta verbracht werden. Auf der Fahrt konnte eine Polizeistreife außerdem eine weibliche Person mit einem Pkw aus Hamburg feststellen. Auf Grund der abgelegenen Ortslage und der untypischen Uhrzeit wurden Person und Fahrzeug kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass die Person offensichtlich ebenfalls zum Meistermannsweg wollte. Da für die eingesetzten Beamten der Verdacht entstand, dass die Person mit den zwei vorläufig Festgenommenen in Verbindung stehen könnte, wurde diese ebenfalls vorläufig festgenommen. Gegen 05.20 Uhr erfolgte dann eine erneute Absuche der Einsatzörtlichkeit, um beispielsweise Aufbruchwerkzeuge oder sonstige zurückgelassene Gegenstände aufzufinden. Hierzu wurde auch ein Diensthund eingesetzt. Dieser fand zwar keine Gegenstände, allerdings eine weitere männliche Person, die sich offensichtlich in einer Wassertonne versteckte. Auf Ansprache verließ der Mann die mit Wasser befüllte Regentonne. Auch er wurde vorläufig festgenommen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um eine 33-jährige Hamburgerin mit kasachischer Herkunft, einem 36-jährigen Hamburger, sowie einem 33-Jährigen und einem 36-Jährigen, die aus der Ukraine stammen und in Deutschland keinen festen Wohnsitz begründen. Gegen die vier genannten Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg durch das Amtsgericht Oldenburg Durchsuchungsbefehle für die beiden Wohnungen der Hamburger erlassen und diese sodann durchsucht. Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren angesichts weiterer notwendiger Ermittlungsmaßnahmen nicht vorlagen und ein Untersuchungshaftbefehl aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nach Prüfung der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht in Betracht kam, wurden die Tatverdächtigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen, wobei die beiden Ukrainer zuvor jedoch ihre Erreichbarkeit durch die Benennung von Zustellungsbevollmächtigten sicherstellen mussten.
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