Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Landkreise Cloppenburg und Vechta - Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen vom 25. März 2020
Cloppenburg/Vechta (ots)
Landkreise Cloppenburg und Vechta - Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen vom 25. März 2020
Auch am Mittwoch, 25. März 2020, wurde durch die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta die Einhaltung der Allgemeinverfügungen kontrolliert. Erfreulicherweise war kein einziger Verstoß mehr im gewerblichen Bereich, sprich Geschäfte o.ä., mehr festzustellen. Allerdings mussten einzelne Ansammlungen von Privatpersonen aufgelöst werden. Hierunter waren zwei Fälle in Cloppenburg. Gegen 19:00 Uhr hielten sich vier männliche Personen zwischen 16 und 19 Jahren an einem Regenrückhaltebecken auf. Ihnen wurde ein Platzverweis erteilt, dem sie unverzüglich nachkamen. Auf dem Marktplatz wurden später gegen 22:00 Uhr sechs Personen im Alter von 19 bis 24 Jahren kontrolliert. Auch diese Ansammlung wurde aufgelöst. In Damme wurden am 26. März 2020 um 00.45 Uhr 3 männliche Personen zwischen 17 und 19 Jahren an einer Bushaltestelle festgestellt. Diese wurden der Örtlichkeit verwiesen. Bei einem 18-Jährigen wurde dazu eine geringe Menge Drogen sichergestellt. In Lastrup trafen sich gegen 22.45 Uhr vier Personen zwischen 24 und 26 Jahren in einer Wohnung. Zwei Personen, die nicht zu der Wohnung gehörten, wurden durch die Polizeibeamten nach Hause geschickt. Vor diesem Hintergrund möchte die Polizei nochmals auf die geltenden Allgemeinverfügungen hinweisen. Der Grundsatz, dass der Kontakt zu Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf ein Minimum zu reduzieren ist, gilt auch in Wohnungen. Triftige Ausnahmen, wie z.B. die Versorgung von erkrankten Personen o.ä. sind explizit den Allgemeinverfügungen zu entnehmen. Andreas Sagehorn, Leiter der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, führt dazu aus: "Wir sprechen in den letzten Wochen immer wieder davon, dass wir alle als Gesellschaft durch Kontaktminimierung einen wertvollen Beitrag leisten können und müssen. Ich möchte klarstellen, dass dieser Beitrag nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in den eigenen vier Wänden absolut erforderlich ist. In der Öffentlichkeit stellen meine Kolleginnen und Kollegen viele Bürgerinnern und Bürger fest, die sich bereits vorbildlich an diese Leitlinien halten. Dieses Verhalten muss auch konsequent in geschlossenen Räumen fortgeführt werden. Insbesondere Feierlichkeiten in privaten Wohnungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Lage inakzeptabel. Auch solches Verhalten werden wir bei fehlender Einsicht konsequent unterbinden."
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