Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Landkreis Cloppenburg und Vechta- Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen
Cloppenburg/Vechta (ots)
Am Wochenende (27. März bis 29. März 2020) führte die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta die Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta fort. Obwohl ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger den Allgemeinverfügungen Folge leistete und den polizeilichen Maßnahmen friedlich gegenüberstand, musste die Polizei am Wochenende Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen feststellen:
Bereich Cloppenburg
Vom 27. März bis 29. März 2020 kam es im Bereich Cloppenburg zu 23 polizeilichen Ereignissen, welche im Zusammenhang mit den durchgeführten Kontrollen stehen. Aufgrund der vor Ort getroffenen Feststellungen wurde eine Strafanzeige sowie 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt. Den Großteil der Verstöße stellten Ansammlungen von Privatpersonen im öffentlichen Raum sowie in privaten, geschlossenen Räumlichkeiten dar. Es folgten die Feststellung der Personalien sowie die Auflösung der Ansammlungen. So feierten beispielsweise am 28. März 2020 fünf Personen im Alter von 24 bis 30 Jahren in einer Garage in Cloppenburg und verstießen damit gegen die Allgemeinverfügung. Vier Personen, die nicht an der Wohnanschrift gemeldet waren, wurde ein Platzverweis erteilt. Am 29. März 2020 stellten Polizeibeamte nach einem Hinweis auf einem Schulgelände in Molbergen fünf Personen im Alter von 21 bis 22 Jahren fest, welche Alkohol konsumierten sowie Fußball spielten. Den Personen wurde ebenfalls ein Platzverweis ausgesprochen. Es konnte lediglich ein Verstoß im gewerblichen Bereich festgestellt werden. Ein Sonderpostenmarkt in Molbergen verstieß gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg, indem weiterhin Gegenstände verkauft wurden, die nicht unter die Ausnahmen fielen. Die Betriebsleitung wurde aufgefordert, dies ab sofort zu unterlassen. Zu einem unerfreulichen Zwischenfall kam es am 27. März 2020 in Cloppenburg, als ein Polizeibeamter von einem 19jährigen im Rahmen einer Identitätsfeststellung bei der Überprüfung des Kontaktverbots beleidigt wurde. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde gegen den 19jährigen eingeleitet.
Bereich Nordkreis Cloppenburg
Im Nordkreis Cloppenburg sind keine relevanten Feststellungen getroffen worden.
Bereich Vechta
Im Bereich Vechta kam es insgesamt zu 16 polizeilichen Ereignissen im Zusammenhang mit den durchgeführten Kontrollen. Es wurden 10 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt. Ähnlich wie im Bereich Cloppenburg stellten die Verstöße Ansammlungen von Privatpersonen im öffentlichen Raum sowie in privaten Räumlichkeiten dar. Durch die Polizei wurden die Identitäten der betroffenen Personen festgestellt und die Ansammlungen unterbunden. Am 28. März 2020 konnten Polizeibeamte beispielsweise im Stadtpark in Lohne fünf Personen im Alter von 16 bis 19 Jahren antreffen. Hierbei wurde der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten. Nach der Feststellung der Personalien, wurden den Personen ein Platzverweis ausgesprochen. Diesem kamen sie nach. In Damme ist am 27. März 2020 durch einen Hinweisgeber eine Ansammlung von mehreren Personen in einer Garage mitgeteilt worden. Vor Ort konnten sechs Personen im Alter von 29 bis 52 Jahren festgestellt werden, die alkoholische Getränke konsumierten. Den Personen wurde die geltende Allgemeinverfügung erläutert. Die Ansammlung wurde aufgelöst. Alle betroffenen Personen begaben sich zurück in ihre Wohnungen. Einen Verstoß im gewerblichen Bereich konnte die Polizei am vergangenen Wochenende im Bereich Vechta nicht feststellen.
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Nadine Luttmann, PKin
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