Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Landkreis Cloppenburg und Vechta Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverordnung und -verfügungen am Osterwochenende (10. April 2020 bis 13. April 2020)
Cloppenburg/Vechta (ots)
Seit dem 19. März 2020 kontrollieren Polizeibeamte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Ordnungsdiensten die Einhaltung der in Kraft getretenen Allgemeinverordnung und -verfügungen, welche das soziale Leben einschränken. Oberstes Ziel ist es dabei, eine weitere Ausbreitung einer Ansteckung mit dem Coronavirus wirksam zu unterbinden.
Insgesamt konnte die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta bislang feststellen, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Cloppenburg und Vechta sich an die Allgemeinverordnung und -verfügungen hielten sowie polizeilichen Maßnahmen friedlich und grundsätzlich positiv gegenüberstanden. Im überwiegenden Fall trafen die Polizeibeamten auf Verständnis. Lediglich in einigen Fällen sind weiterführende Maßnahmen, wie die Aussprache von Platzverweisen oder gar die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren erforderlich gewesen.
Am Dienstag, 07. April 2020, ist durch das Nds. Sozialministerium eine neue Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen worden. Diese Verordnung sieht weiterhin Kontaktverbote vor. Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wird die Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverordnung und -verfügungen in den kommenden Tagen und natürlich auch über Ostern mit starkem Personaleinsatz fortsetzen. Die Polizei wird fortwährend Präsenz in den Landkreisen zeigen sowie die Einhaltung der erlassenen Beschränkungen und Verbote kontrollieren. Die Landkreise Cloppenburg und Vechta, sowie die Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta appellieren an die Bürgerinnen und Bürger gemäß der Allgemeinverordnung und -verfügungen auch über das Osterwochenende die sozialen Kontakte auf ein nötiges Minimum zu reduzieren und von Ausflügen zu touristischen Orten und Plätzen abzusehen.
In diesem Zusammenhang weisen die Landkreise Cloppenburg und Vechta als auch die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta vorsorglich darauf hin, dass das Abbrennen sämtlicher Osterfeuer in dem sonst üblichen Rahmen aufgrund des Ansammlungsverbotes derzeit nicht mehr gestattet und verboten ist. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ausübung des Brauchtums auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Dieser Termin ist mit der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde abzustimmen und festzulegen. Sofern ein Abbrennen im Rahmen des Brauchtums nicht erfolgen soll, gelten die Regelungen der Pflanzenabfallverordnung mit den dort vorgeschriebenen Einschränkungen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorab an die Untere Abfallbehörde des Landkreises.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverordnung und -verfügungen oder gegen das unerlaubte Abbrennen von Osterfeuern wird konsequent eingegriffen. Menschenansammlungen werden unterbunden und ggf. Platzverweise ausgesprochen. Falls entzündete Osterfeuer festgestellt werden, wird die Polizei entscheiden, ob ein kontrolliertes Abbrennen oder eine Löschung des Feuers im Beisein von Polizeibeamten und/oder Einsatzkräften der örtlichen Feuerwehren erforderlich ist. Darüber hinaus wird geprüft, ob es zu strafbaren Handlungen gekommen ist. In Betracht kommen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz/ Pflanzenabfallverordnung und dem Strafgesetzbuch.
Das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung von Infektionsketten lässt sich nur erreichen, wenn wir alle einen Beitrag dazu leisten!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Nadine Luttmann, PKin
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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