Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldung für den Bereich Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Lohne - Ermittlungserfolg in der Brandsache eines Wohn- und Geschäftshauses vom 09. März 2020, Brandursache und drei minderjährige Tatverdächtige ermittelt
Nachdem Anfang März in der Lindenstraße zunächst aus unbekannter Ursache ein leerstehendes Wohn- und Geschäftshaus in Brand geriet, konnte die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta nun die Brandursache und drei minderjährige Tatverdächtige ermitteln.
Wie bereits berichtet wurde, kam es am 09. März 2020, gegen 15.30 Uhr, in der Lindenstraße zum Brand eines Wohn- und Geschäftshauses. Das Feuer brach im Obergeschoss des leerstehenden Wohnhauses aus, breitete sich über den Dachstuhl bis zu einem Vollbrand aus. Flammen schlugen auf das Gebäude einer daneben- und leerstehenden Gaststätte über. Durch den Brand wurde der Dachstuhl der Gaststätte minimal in Mitleidenschaft gezogen. Damals wurde eine Frau durch Rauchgase leicht verletzt. Der Sachschaden wurde auf etwa 500.000 Euro geschätzt. Im Einsatz waren neben Polizei und Rettungsdienst insgesamt 112 Einsatzkräfte der örtlichen freiwilligen Feuerwehren.
Im Zuge der anfänglichen Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass es sich bei der Brandursache um eine vorsätzliche Brandstiftung handeln könnte. Dieser Verdacht wurde durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen weiter erhärtet. Ein Zimmer des Brandobjektes konnte als Brandentstehungsort ermittelt werden. Mithilfe eines Zeugenaufrufes suchte die Polizei nach einer Person, welche sich unmittelbar vor Ausbrechen des Feuers in Nähe des Gebäudes aufgehalten haben soll. Ein Versicherer setzte eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen. Solche Hinweise sind nicht eingegangen.
Durch weitere intensive und umfangreiche Ermittlungen gerieten drei strafunmündige Kinder in den Fokus der Ermittler. Diese stehen gegenwärtig im Verdacht durch Zündelei das Feuer verursacht zu haben. Nach den aktuellen Ermittlungen blieben ihre eigenen Löschversuche ohne Erfolg. Da dieses misslang und sich das Feuer schnell verbreitete, alarmierten die Kinder die Feuerwehr.
Da die tatverdächtigen Kinder strafunmündig sind, können sie strafrechtlich nicht belangt werden. Zu etwaigen zivilrechtlichen Folgen können noch keine Angaben gemacht werden.
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Hendrik Ebmeyer, PK
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