Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Cloppenburg, des Landkreises Cloppenburg und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Cloppenburg, des Landkreises Cloppenburg und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta Gemeinsame Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung in Restaurationsbetrieben im Stadtgebiet Cloppenburg
Am Samstagabend, 05. September 2020, führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Cloppen-burg/Vechta sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Cloppenburg und des Landkreises Cloppenburg gemeinsame Kontrollen zur Überprüfung der geltenden Corona-Bestimmungen in mehreren Restaurationsbetrieben im Stadtgebiet Cloppenburg durch. Im Vordergrund der präventiven Kontrollen standen insbesondere die Sensibilisierung der Betrei-berinnen und Betreiber hinsichtlich der Notwendigkeit der Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Überprüfung der Hygienekonzepte nach § 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Nach § 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung haben Restaurationsbetriebe ein Hygienekon-zept zu erstellen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die bspw. das Abstandsgebot sicherstellen oder die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das schriftliche Hygienekonzept vorzulegen und über dessen Umsetzung Auskunft zu erteilen. Eine Verpflichtung, das Hygienekonzept vorab dem Landkreis Cloppenburg vorzulegen, besteht nicht. Eine Vorlage zur Überprüfung des Hygienekonzeptes an den Landkreis Cloppenburg ist möglich. Auf der Internsetseite des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) sind diverse Informationsmaterialien, Checklisten sowie weitere Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber abrufbar: https://www.dehoga-corona.de/wiedereroeffnung/dehoga-vorlagen/. Im Rahmen der gemeinsamen Kontrollen konnte festgestellt werden, dass vielen Betreiberinnen und Betreiber unbekannt war, ein schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und dieses bei Verlan-gen vorzulegen. Ferner konnten Defizite bei der Dokumentation der Gästeregistrierung, bei der Einweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Hygienebestimmungen sowie bei den Abstandsregeln festgestellt werden. Einzelne Verbesserungsmöglichkeiten wurden im Dialog auf-gezeigt. Diese wurden offen angenommen. Auch künftig sollen weitere stichprobenartige Kontrollen im Landkreis Cloppenburg durchgeführt werden.
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