Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldungen der Polizei für den Landkreis Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Lohne - Versuchter schwerer Diebstahl von Kleinkraftrad In der Zeit vom 26.08.2022, 19:00 Uhr, bis zum 27.08.2022, 12:00 Uhr, bricht ein unbekannter Täter das Lenkradschloss eines am Bahnhof, hinter den Fahrradboxen, abgestellten Rollers auf. Anschließend wurde dieser beschädigt und am Ende des Bahnsteiges neben dem Gleisbett liegen gelassen. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Lohne unter der 04442-808460 zu melden.
Vechta, OT: Langförden - Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verdacht Fahren unter Betäubungsmittel Am 27.08.2022, gegen 11:45 Uhr, befuhr ein 39-jähriger Visbeker mit einem Pkw die Hauptstraße, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Im Rahmen der Kontrolle wurde mittels eines Drogenvortests zudem festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln stand. Ein entsprechendes Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
Vechta - Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verdacht Fahren unter Betäubungsmittel Am 27.08.2022, gegen 18:53 Uhr, befährt ein 19-jähriger Vechtaer mit einem PKW die Sophienstraße in Vechta. Durch die Beamten des PK Vechta wird eine Kontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle können die Beamten feststellen, dass der junge Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem kann der Verdacht begründet werden, dass er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen könnte. Ein Drogenvortest erhärtet den Verdacht. Ein entsprechendes Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
Vechta - Trunkenheit im Verkehr
Am 27.08.2022, gegen 23:38 Uhr, fällt den Beamten ein E-Scooter in der Sophienstraße in Vechta auf, der zuvor die Lichtzeichenanlage Rombergstraße/Wintermarsch bei Rot gequert hat. Bei der anschließenden Kontrolle des 38-jährigen Vechtaers kann eine Atemalkoholkonzentration von 1,10 Promille festgestellt werden. Zudem kann der Verdacht begründet werden, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen könnte.
Aufgrund dessen wird ihm eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
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