Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldung des Polizeikommissariates Vechta vom 25.03.2023
Cloppenburg/Vechta (ots)
Vechta - Raub einer Handtasche
Am Samstag, den 25.03.2023, gegen 01:00 Uhr, kam es in Vechta in der Großen Straße zu einer Raubtat. Dabei wurde eine 24- jährige aus Vechta durch mehrere junge Frauen in ein Gespräch verwickelt. Ein unbekannter Mann kam hinzu und entriss der 24-jährigen die Handtasche. In der Tasche befanden sich um Tatzeitpunkt 40 Euro Bargeld. Die junge Frau blieb unverletzt. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen ergebnislos. Zeugen melden sich bitte bei der Polizei Vechta, Tel.: 04441/943-0
Vechta - Taschendiebstahl einer Geldbörse
Am Freitag, den 24.03.2023, zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr, entwendete ein Unbekannter die Geldbörse aus der Gesäßtasche eines 78- jährigen aus Vechta. Zur Tatzeit befand sich der Geschädigte im Bereich Oldenburger Straße/ Falkenweg. In der Geldbörse befand sich eine EC-Karte. Mit dieser hob der Unbekannte anschließend in einer Bank in der Falkenrotter Straße 1000 Euro Bargeld ab.
Vechta - Diebstahl von Kupferkabel
Am Freitag, 24.03.2023, gegen 14.20 Uhr, befuhren zwei Männer (29 und 36 Jahre) aus Bielefeld das Betriebsgelände einer Firma in der Ravensberger Straße. Dort luden beide aufgefundene Kupferkabel in ihren mitgeführten PKW, einem VW Golf. Der PKW hatte eine Düsseldorfer Zulassung. Durch einen Mitarbeiter wurden sie beobachtet und im Anschluss aufgefordert, die Kabel wieder auszuladen. Der Aufforderung kamen sie nach. Durch eingesetzte Beamte der Polizei Vechta konnten die Männer angetroffen und die Identität der Männer festgestellt werden.
Vechta - Brand eines Kettenbaggers
Am Freitag, 24.03.2023, gegen 15.10 Uhr geriet vermutlich aufgrund eines technischen Defektes ein Torfbagger in Brand. Der Bagger befand sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs im Torfgebiet Grünenmoor in Vechta. Der Brand wurde durch die Feuerwehr Vechta gelöscht. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 70000 Euro.
Damme - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung Bedrohung
Am Freitag, 24.03.2023, gegen 15.30 Uhr, randalierte ein 58-jähriger im Krankenhaus in Damme. Vor Ort waren zufällig Beamte der Polizeistation Damme. Diese erteilten dem Mann zunächst einen Platzverweis. Diesem kam er nicht nach. Vielmehr pöbelte er und beleidigte die Beamten. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme leistete der Mann Widerstand und trat die eingesetzten Beamten. Letztendlich konnte er fixiert und dem Polizeigewahrsam Vechta zugeführt werden. Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. Aufgrund der erheblichen Alkoholisierung des Mannes wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Diese wurde im Krankenhaus Vechta entnommen. Während der Maßnahme beleidigte er die eingesetzten Beamten und bedrohte einen der Beamten. Gegen den Mann wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Visbek - Verkehrsunfallflucht
Am Freitag, den 24.03.2023, gegen 13:55 Uhr, kam es in der Hauptstraße zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Verkehrsunfallflucht. In Höhe einer Verkehrsverengung befuhr eine 53-jährige aus Visbek mit ihrem PKW Mercedes die Hauptstraße aus Richtung Bremer Tor kommend. Dort kam es zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Geländewagen/Anhängergespann. Durch den Zusammenstoß entstand am PKW der 53-jährigen Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro. Der Fahrzeugführer des Gespanns setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Vechta unter der Rufnummer 04441/9430 in Verbindung zu setzen.
Damme- Verkehrsunfall unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Freitag, den 24.03.2023, gegen 14:15 Uhr, befuhr ein 21-jähriger aus Damme mit seinem Pkw Mazda die Gartenstraße und beabsichtigt nach links auf die Große Straße einzufahren. Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein 33-jähriger aus Bramsche mit seinem PKW Peugeot die Große Straße aus Richtung Steinfelder Straße kommend. Der 21-jährige missachtete die Vorfahrt und es kam zum Zusammenstoß. Dadurch entstand Sachschaden in Höhe von ca. 5500 Euro. Im Zuge der Unfallaufnahme stellen die eingesetzten Beamten fest, dass der 33-jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem stellen sie fest, dass er unter Einfluss von berauschenden Mitteln steht. Ein entsprechender Vortest verlief positiv. Aus diesem Grund wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Dinklage - Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Am Samstag, den 25.03.2023, gegen 00:35 Uhr, wurde im Rahmen der Streifentätigkeit ein Rollerfahrer festgestellt, welcher mit hoher Geschwindigkeit die Reichensteiner Straße in 49413 Dinklage, in Fahrtrichtung Wiesenweg, befuhr. Im Rahmen einer anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 15-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,55 Promille. Zudem war der 15-Jährige Dinklager nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis und für den genutzten Roller lag keine gültige Versicherung vor. Nachdem dem Jugendlichen eine Blutprobe entnommen wurde, wurde dieser in die Obhut eines Familienangehörigen übergeben. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Vechta - Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, den 25.03.2023, gegen 01.10 Uhr, befuhr ein 22-jähriger aus Vechta mit seinem PKW den Visbeker Damm. Dort sollte er im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und überprüft werden. Zunächst missachtete er das Haltesignal und überfuhr eine Kreuzung trotz Rotlicht. Letztendlich konnte er dann angehalten werden. Dabei stellten die eingesetzten Beamten fest, dass die kosovarische Fahrerlaubnis des Mannes seine Gültigkeit in Deutschland verloren hatte. Zudem stellten die Beamten fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein entsprechender Vortest verlief hinsichtlich Kokain positiv. Daraufhin wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
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oder ab Montag, 27.03.2023 an
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