Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldung für den Bereich des PK Vechta vom 03.03.2024
Cloppenburg/Vechta (ots)
Vechta / Visbek, Diebstahl aus PKW
In der Nacht von Freitag auf Samstag, 01.03-02.03.2024 ist es zunächst in Visbek, Konrad-Adenauer-Ring zu einem Einbruchsachverhalt in einen PKW gekommen. Der bislang unbekannte Täter schlägt die Scheibe eines dort abgeparkten Mercedes ein und entwendet eine Sporttasche. Die Schadenshöhe beträgt ca. 140 Euro. Zu einem gleichgelagerten Sachverhalt ist es in Vechta, Eichendorffweg, gekommen. Die PKW-Scheibe eines silber farbenden BMW ist eingeschlagen worden. Aus dem PKW ist die Geldbörse samt Inhalt entwendet worden. Der Schaden wird auf ca. 350 Euro geschätzt.
Mögliche Zeugen, die Hinweise zu dem Sachverhalt und den Täter geben können, können sich bei der Polizei Visbek oder/und Vechta melden.
Vechta, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort In den späten Freitagabendstunden, 01.03.2024, im Zeitraum von 22:30 - 23:30 Uhr hat der bislang unbekannte Täter mit einem unbekannten Fahrzeug den ordnungsgemäß abgeparkten PKW des Geschädigten beschädigt. Der Unfallort befindet sich in 49377 Vechta, Kringelkamp. Die Schadenshöhe wird auf ca. 500 Euro geschätzt.
Mögliche Zeugen, die Hinweise zu dem flüchtigen Fahrzeug geben können, können sich bei der Polizei Vechta (04441- 9430) melden.
Steinfeld, Trunkenheit im Verkehr
Am 02.03.2024 gegen 19:40 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei einen Fahrer eines Kleinkraftrades. Bei der Überprüfung des Zweirades konnte festgestellt werden, dass der Versicherungsschutz erloschen war. Bei Feststellung der Personalien konnte festgestellt werden, dass der 31-jährige Steinfelder unter Alkoholeinfluss stand. Weiterhin ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Bei der Durchsuchung der Person konnten zudem geringe Mengen Amphetamine und Marihuana aufgefunden werden. Es wurden Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Lohne, Diebstahl aus Wohnung
Am Samstag, dem 02.03.2024 kam es in Lohne in der Bachstraße zu einem Diebstahl aus Wohnung, bei dem Schmuck im Wert von ca.20000,- Euro entwendet wurden. Ein unbekannter Täter gelangte über eine unverschlossene Tür in das Schlafzimmer und entwendete dort diversen Schmuck. Nach während der Tatausführung konnte er von Anwohnern überrascht werden, flüchtete jedoch unerkannt. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief erfolglos. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten sich bei der Polizei Lohne oder Vechta zu melden.
Holdorf, Tageswohnungseinbruch
Am Samstag zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr kam es in Holdorf am Ottenhof zu einem Wohnungseinbruch. Ein bislang unbekannter Täter hebelte ein Schlafzimmerfenster auf und gelangte so in das Haus. Dort entwendete er eine höhere Bargeldsumme und flüchtete in unbekannte Richtung. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten sich bei der Polizei in Holdorf zu melden.
Lohne, Sachbeschädigung /Vandalismus
In der Nacht von Freitag auf Samstag beschädigten unbekannte Täter die Außenterrasse eines Restaurants in der Lindenstraße. Die Täter warfen die Holzgeländer um, wodurch diese beschädigt wurde. Über die Schadenshöhe kann noch nichts gesagt werden. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Lohne zu melden.
Damme, Sachbeschädigung an Pkw
In der Nacht von Freitag auf Samstag beschädigten unbekannte Personen zwei in der Benediktstraße abgestellte Pkw, indem sie dort den Lack zerkratzten. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Damme zu melden.
Dinklage, Gefährdung des Straßenverkehrs Am frühen Sonntag gegen 04:00 Uhr befuhr ein 40-jähriger Mann aus Weißrussland mit seinem Pkw die Bahler Straße, kam dabei links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Bei der Unfallaufnahme konnte durch Polizeibeamte festgestellt werden, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,56 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wird nun ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
LK Vechta, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz Stichtag. Seit dem 01.03.2024 gilt für Kleinkraftfahrzeuge: Ein neuer Versicherungsschutz ist erforderlich. Auch dieses Jahr wurden zum "Saisonauftakt" wieder diverse Verstöße im gesamten Landkreis festgestellt. Ob aus Bequemlichkeit oder Verdrängung - Die Folgen können kostspielig werden. Also denken sie daran, ein neues Versicherungskennzeichen, vor allem für die Sprösslinge, zu besorgen.
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