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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizisten vollstrecken sechs Haftbefehle am Wochenende am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Am Wochenende konnten am Flughafen Düsseldorf insgesamt fünf Personen durch die Bundespolizei bei der Ein- und Ausreisekontrolle festgenommen werden. Davon konnten alle Personen ihre Geldstrafe in der Gesamthöhe von 3.869,- Euro bezahlen.

Bei der Ausreisekontrolle nach Großbritannien stellten die Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf fest, dass der 47-jährige Deutsche von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Der in London lebende Mann wurde zu einer Erzwingungshaft von 10 Tagen oder 750,- Euro wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt. Nach Entrichtung der Geldstrafe konnte der Mann seine Reise nach London fortsetzen.

Des Weiteren wurde ein 36-Jähriger festgenommen, weil die Staatsanwaltschaft Duisburg den Mann wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ausgeschrieben hatte. Der türkische Staatsangehörige konnte die 30 Tage Freiheitsstrafe umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 750,- Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Anschließend konnte er seinen Flug nach Istanbul antreten.

Aufgrund einer Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Trunkenheit im Verkehr wurde ein 29-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Dubai festgestellt. Der belgische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden, in dem er die Geldstrafe von 900,- Euro bei der Bundespolizei entrichtete.

Ebenso konnte ein Deutscher seine Geldstrafe von 478,50 Euro begleichen. Bereits im November 2017 wurde der 27-Jährige vom Amtsgericht Dortmund wegen Erschleichen von Leistungen zu 40 Tagen verurteilt. Der Mann konnte seinen Heimweg nach Dortmund anschließend fortsetzen.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wurde eine 27-Jährige festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Duisburg in zwei Fällen wegen Erschleichen von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war. Die in Oberhausen wohnende Frau wurde bereits zu 780,50 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, sowie 210,- Euro oder 14 Tage Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Zahlung konnte die Frau ihre Reise in die Türkei fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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