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BPOL NRW: Rechenfehler bringt Mann in die Justizvollzugsanstalt

Düsseldorf (ots)

Die Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle innerhalb kürzester Zeit am Flughafen Düsseldorf. Beide Männer wurden im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle festgestellt.

Die Einreise eines 59-Jährigen aus der Türkei endete in der Justizvollzugsanstalt, weil er durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Festnahme ausgeschrieben war. Der türkische Staatangehörige wurde von der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeln von Betäubungsmitteln zu einer Restfreiheitsstrafe von 1.095 Tagen verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte zu einer Haftstrafe wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nachdem er einen Teil seiner Strafe abgesessen hatte, wurde er 1998 in die Türkei abgeschoben und mit einer Einreisesperre für die Bundesrepublik belegt. Durch seine gestrige Einreise verstieß er gegen die noch gültige Einreisesperre, welche erst am 18.10.2018 abgelaufen wäre. Die ihn festnehmenden Beamten rechneten ihm den Zeitraum vor und da bemerkte der 59-Jährige seinen Rechenfehler und ließ sich widerstandslos festnehmen. Weil er sich verrechnet hat, wurde der in Frankreich lebende Mann in die Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung seiner Reststrafe gebracht.

Des Weiteren wurde ein 27-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt wurde. Der nach Pristina reisende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 139,- Euro aufbringen, so dass der kosovarische Staatsangehörige die restliche Ersatzfreiheitsstrafe nicht absitzen musste.

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Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
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