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BPOL NRW: Fahndungserfolg der Bundespolizei am Airport Weeze; mit Haftbefehlen gesuchter Niederländer konnte Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abwenden

BPOL NRW: Fahndungserfolg der Bundespolizei am Airport Weeze; mit Haftbefehlen gesuchter Niederländer konnte Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abwenden
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Kleve - Weeze (ots)

Am Dienstagmorgen, 25. September 2018, kontrollierte die Bundespolizei am Airport Weeze einen 27-Jährigen Niederländer im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger / Marokko. Die Personalienüberprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften den Reisenden mit Haftbefehl suchten. Wegen Betruges wurde er durch die Staatsanwaltschaft in Duisburg (300 Euro Geldstrafe oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (800 Euro Geldstrafe oder 40 Tage Restfreiheitsstrafe) gesucht. Da der Niederländer die Geldstrafen in Höhe von 1448,36 Euro einschließlich der angefallenen Kosten bezahlte, durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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