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BPOL NRW: Wegen Nichterfüllens der Sozialstunden zwei Tage in den Jugendarrest

Düsseldorf (ots)

Gestern konnten am Flughafen Düsseldorf insgesamt vier Personen durch die Bundespolizei bei der Ein- und Ausreisekontrolle festgenommen werden. Davon konnten drei Männer ihre Geldstrafe in der Gesamthöhe von 2.553,50 Euro bezahlen.

Bei der Ausreisekontrolle nach Pristina stellten die Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf fest, dass ein 22-Jähriger von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Der Deutsche wurde zu zwei Tagen Kurzarrest wegen Beleidigung verurteilt, weil er seine Auflagen (40 Sozialstunden) nicht erfüllt hatte. Nach seiner Festnahme wurde der Mann der Jugendarrestanstalt zugeführt.

Des Weiteren wurde ein moldauischer Staatsangehöriger festgenommen, weil die Staatsanwaltschaft Zweibrücken den Mann wegen Diebstahls ausgeschrieben hatte. Der 35-Jährige konnte die 15 Tage Freiheitsstrafe umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 75,- Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.

Aufgrund einer Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde ein 40-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach London festgestellt. Außerdem ordnete die Staatsanwaltschaft die Einziehung seiner Fahrerlaubnis für 12 Monate an, so dass sein Führerschein eingezogen wurde. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 70 Tagen abwenden, indem er dank seiner Freunde die Geldstrafe in Höhe von 2.100,- Euro entrichtete. Er selbst zahlte bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf 700,- Euro ein. Ein Freund entrichtete 1.000,- Euro bei der Bundespolizei in Mönchengladbach und ein weiterer Freund zahlte die restlichen 400,- Euro am Flughafen. Dank dieser Unterstützung konnte der Mann aus Neuss seine Reise nach Großbritannien fortsetzen.

Ebenso konnte ein Deutscher seine Geldstrafe in Höhe von 378,50 Euro begleichen. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte den 40-Jährigen zur Festnahme wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ausgeschrieben. Anschließend konnte der in Essen wohnende Mann seine Reise in die Türkei fortführen.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
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