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BPOL NRW: Kosmetika im Handgepäck führt zur Festnahme

Düsseldorf (ots)

Gestern wurde eine niederländische Staatsangehörige aufgrund eines europäischen Haftbefehls der französischen Behörden festgenommen. Die 39-Jährige wollte über Amsterdam nach Liberia reisen.

Aufgrund von Kosmetika in der Handtasche wurde die Frau zu einer stichpunktartigen Nachkontrolle geführt. Hierbei wurden die Person und die Flüssigkeiten näher durch die Bundespolizei überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die französischen Behörden die Frau zur Festnahme aufgrund des Besitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln ausgeschrieben haben. Ein Gericht in Nancy verurteilte im Jahr 2016 die 39-Jährige zu einer vierjährigen Haftstrafe, sowie zu einer Zahlung einer Zollstrafe in Höhe von 190.000,- Euro und verhängte eine 10-jährige Einreisesperre. Im August 2014 wurde die Frau im Rahmen einer Kontrolle durch den französischen Zoll angehalten. Dabei wurde eine nicht geringe Menge Rauschgift, verbaut in den Radkästen ihres Fahrzeuges, aufgefunden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im März 2015 wurden ebenfalls eine erhebliche Menge Betäubungsmittel sichergestellt.

Da sich die Niederländerin jedoch der Haftstrafe von 1.460 Tagen entzog, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben und nun in Düsseldorf am Flughafen festgenommen.

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Telefon: 0211 9518 108
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