Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kleve, der Stadt Duisburg und der Bundespolizeiinspektion Kleve
Kleve - Duisburg (ots)
Am Mittwochmorgen durchsuchten Mitarbeiter der Stadt Duisburg (Ausländerbehörde und städtischer Außendienst) gemeinsam mit der Bundespolizei Kleve insgesamt siebzehn Wohnungen und Geschäftsräume im Raum Duisburg. Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt seit geraumer Zeit gegen drei indische Staatsangehörige wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, Urkundenfälschung, mittelbarer Urkundenfälschung und Beihilfe zur Erschleichung von EU-Aufenthaltskarten. Den Schleusern wird vorgeworfen, in einer Vielzahl von Fällen einreisewilligen indischen Landsleuten gefälschte griechische Visa besorgt zu haben, um die Einreise in das Schengen-Gebiet zu ermöglichen. Zudem besorgten sie totalgefälschte rumänische Heiratsurkunden und vermittelten rumänische Staatsangehörige als angebliche Ehefrauen. Mit diesen meldeten sich die Geschleusten dann unter Vorlage der gefälschten Dokumente bei deutschen Einwohnermeldeämtern an und erhielten so ein Bleiberecht in Deutschland sowie eine Erlaubnis zum Arbeiten. Für den Dienst verlangten die Schleuser zwischen 14.000 und 17.000 EUR von jedem eingereisten Inder.
Bereits am 29.08.2018 wurden durch die Bundespolizei in Kleve insgesamt 26 Objekte durchsucht. Dabei konnten seinerzeit 31 Personen (30 Inder und ein Mann aus Bangladesch) angetroffen werden, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. 20 Männer wurden bereits nach Indien abgeschoben. Gegen einen der Schleuser wurde ein Untersuchungshaftbefehl am Einsatztag vollstreckt.
Der Hauptbeschuldigte und vermutliche Kopf der Bande konnte allerdings erst am 16.10.2018 mit Hilfe eines europäischen Haftbefehls in Rumänien festgenommen werden. Am 25.10.2018 wurde der Gesuchte am Flughafen in Bukarest an die Bundespolizei übergeben und nach Deutschland ausgeliefert. Ein weiteres Mitglied der Schleuserbande wurde am 15.11.2018 in Wuppertal verhaftet.
Die bisherige Auswertung der umfangreichen gesicherten Spuren sowie Recherchen der Ausländerbehörde Duisburg führten zur Feststellung weiterer Fälle im Raum Duisburg. Eine Überprüfung der vermeintlichen Ehen in Rumänien ergab, dass diese dort nicht geschlossen wurden.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen am heutigen Tage konnte ein Schleuser in seiner Doppelhaushälfte angetroffen werden. Ein Inder versteckte sich in einem Schrank im Keller. Zudem stellten die Beamten zahlreiche Beweismittel und 21.500 Euro Bargeld sicher. In weiteren Wohnungen hielten sich sechs indische Staatsangehörige und eine angebliche rumänische Ehefrau auf. Bei den Indern ergaben die Überprüfungen, dass sie sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten. Gegen einen weiteren 45-Jährigen Inder lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Er wurde der Polizeiwache in Hamborn übergeben. Alle Personen wurden nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen der Ausländerbehörde Duisburg übergeben. Diese prüft derzeit die jeweiligen Einzelfälle. Nach derzeitigem Stand sollen 5 Inder in Abschiebehaft genommen werden, die entsprechenden Anträge werden im Moment gefertigt. In diesen Fällen ist eine kurzfristige Abschiebung geplant. Der vermutliche Schleuser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
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Günter Neifer
Oberstaatsanwalt
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