Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei richtet im März erneut Verbotszonen ein - Keine Messer, in den Hauptbahnhöfen Dortmund, Essen, Mülheim/ Ruhr und Gelsenkirchen
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Dortmund - Essen - Mülheim/ Ruhr - Gelsenkirchen (ots)
Die Bundespolizei wird vom 22. - 24. März 2019 an den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim/Ruhr eine Verbotszone zum Mitführen von Waffen sowie Messern, Hieb-, Stich und Stoßwaffen einrichten.
Bereits 2018 hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bundespolizei an den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Düsseldorf und Köln eine so genannte Verbotszone eingerichtet.
Siehe auch:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3981226
und
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3985250
Grund hierfür war, dass bei Kontrollen durch Bundespolizisten vermehrt Waffen und Messer aufgefunden worden sind. Oftmals wurden diese bei der Begehung von Straftaten mitgeführt, in Einzelfällen sogar eingesetzt.
Auch aktuell stellt die Bundespolizei für das Jahr 2018 eine ähnliche Tendenz fest. An den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim/Ruhr wurden über 200 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen im herkömmlichen Sinne, aber auch Messer, Hieb-, Stich und Stoßwaffen registriert wurden.
Mitgeführte Einhandmesser waren hier besonders auffällig. Diese kompakten Messer, die sich mit einer Hand schnell öffnen lassen, wurden durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überdurchschnittlich oft sichergestellt.
Die Hauptbahnhöfe in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim/Ruhr werden täglich von vielen hunderttausend Reisenden genutzt und gelten in der Region als wichtige Fernverkehrssystemhalte. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen, gerade am Wochenende, immer wieder zu Konflikten.
Auch das auffällig aggressive Verhalten von Jugendlichen und jungen Männern gegenüber Reisenden, Bahnmitarbeitern und Bundespolizisten, wie zuletzt am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen, sind Feststellungen, die ein Handeln der Bundespolizei erforderlich machen.
Auf Grund der Vielzahl der oben beschriebenen Sachverhalte, hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ein Verbot des Mitführens von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 22. März 2019, 18:00 Uhr bis 23. März 2019, 06:00 Uhr sowie vom 23. März 2019, 18:00 Uhr bis 24. März 2019, 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum, den Gebäudekomplex des Dortmunder Hauptbahnhofs, Gelsenkirchener HBF, Essener Hauptbahnhof und Mülheimer (Ruhr) Hauptbahnhofs, inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/Stadtbahnbereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden.
Verstöße gegen das Waffenverbot -können- mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden.
Die Bundespolizei wird ihre Maßnahmen mit Augenmaß durchführen. Gegen Problemklientel werden wir jedoch entschlossen und mit aller Konsequenz vorgehen.
Für Medienvertretern befindet sich an beiden Tagen ein mobiles Presseteam vor Ort, das sie mobil unter den Rufnummern 0173-7150710 und 0171-3055131 erreichen können. Anfragen zu O-Tönen des Einsatzleiters und weitergehende Informationen stellen Sie bitte möglichst bis zum 21.März, 15:00 Uhr, an presse.do@polizei.bund.de
Die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei werden ebenfalls via Twitter auf dem Account: bpol_nrw begleitet.
Rückfragen bitte an:
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Bundespolizeiinspektion Dortmund
Volker Stall
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Mobil: +49 (0)173 7150710
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