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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei zieht insgesamt 6.805 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.804,80 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 26-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Marrakesch festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Wuppertal den Mann zur Festnahme wegen versuchten Betruges und Erschleichen von Leistungen ausgeschrieben hatte. Der marokkanische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.423,50 Euro jedoch nicht aufbringen. Somit muss der Mann die Haftstrafe von 90 Tagen in der Justizvollzugsanstalt absitzen.

Bei der Einreisekontrolle aus Kiew wurde ein 37-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Mann konnte die gesamte Geldstrafe in Höhe von 378,50 Euro zunächst nicht aufbringen, jedoch kontaktierte der in Krefeld lebende Mann seine Lebensgefährtin und bat sie um Hilfe. Diese beglich die Summe bei einer Polizeiwache in Krefeld, so dass der Mann die Freiheitsstrafe von 7 Tagen in letzter Sekunde doch noch umgehen und die Heimreise antreten konnte.

Ebenso viel Glück hatte ein 32-Jähriger, der von der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verurteilt wurde. Bei der Ausreise seines Fluges nach Ankara, wurde die Bundespolizei auf die Fahndung aufmerksam. Der niederländische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 76 Tagen umgehen, in dem sein Bruder die Geldstrafe in Höhe von 3.135,- Euro bei der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen einzahlte. Dadurch konnte der Mann doch noch seinen Flug in die Türkei antreten.

Des Weiteren wurde ein 31-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Antalya kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Der Deutsche konnte die Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen umgehen, indem ein Angehöriger die Geldstrafe in Höhe von 3.291,30 Euro bei der Polizeiwache in Dormagen einzahlte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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