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BPOL NRW: Jugendliche springen von Eisenbahnbrücke in Wesel-Datteln-Kanal -Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!

Dorsten (ots)

Gleich zweimal mussten Einsatzkräfte der Bundespolizei am vergangenen Wochenende ausrücken um "Kanalspringer" von ihrem lebensgefährlichen Vorhaben abzuhalten.

Bereits am Freitag (26. Juli) gegen 16:00 Uhr, wurde die Bundespolizei durch die Bahn über mehrere Brückenspringer im Bereich einer Kanal Brücke der Bahnstrecke Gelsenkirchen-Bismarck (Wasserstraße in Dorsten) in Richtung Dorsten informiert. Der Bahnverkehr konnte in diesem Bereich das Brückenbauwerk nur in Schrittgeschwindigkeit durchfahren.

Einsatzkräfte konnten noch auf der Brücke einen 14-jährigen Dorstener in Gewahrsam nehmen und ihn über die Lebensgefahr aufklären, in die er sich durch den Aufenthalt in den Gleisanlagen (auf der Brücke) begeben hatte. Anschließend wurden auch die Erziehungsberechtigte über das "Treiben" ihres Sprösslings informiert. Zudem wurde ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich gegen den 14-Jährigen eingeleitet.

Am Samstag (27. Juli) verschafften sich dann erneut Jugendliche Abkühlung im Bereich der Eisenbahnbrücke in Dorsten. Daraufhin wurde der Bahnverkehr in dem Bereich eingestellt. Einsatzkräfte der Bundespolizei suchten die Örtlichkeit nach Personen ab. Bei Eintreffen der Beamten konnte jedoch niemand mehr festgestellt werden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass der Aufenthalt auf Eisenbahnbrücken nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich ist. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Modernen Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.

Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Dies steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.

Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von Brücken treiben. Hierdurch können ebenfalls tödliche Verletzungen entstehen.

Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Ebenfalls wird beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Bußgeld von 25 Euro bis 900 Euro fällig.

Hinweise zu den gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter www.bundespolizei.de

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall

Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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