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BPOL NRW: Ausreise nach London - 1. Versuch mit belgischem Ausweis, 2. Versuch mit irischem Ausweis - Bundespolizei liefert 22-Jährigen in Abschiebehaftanstalt ein

Dortmund - Recklinghausen (ots)

Ein 22-Jähriger ghanaischer Staatsangehöriger versuchte am Montagabend (25. November) zum zweiten Mal nach London auszureisen. Dabei versuchte er mit einer irischen Identitätskarte einer anderen Person durch die Grenzkontrolle zu kommen. Wie sich später herausstellte, war es bereits das zweite Mal. Bundespolizisten nahmen den Mann fest. Das Gericht ordnete die Abschiebehaft an.

Gegen 20:00 Uhr versuchte der 22-Jährige am Dortmunder Flughafen mit einem Flug nach London auszureisen. Dabei legte der Mann den Bundespolizisten eine irische Identitätskarte vor. Weil ein Abgleich mit dem Lichtbild des Ausweisdokumentes und dem 22-Jährigen keine Übereinstimmung ergab, wurde er zur Wache gebracht. Dort stellte sich heraus, dass der Ausweis zwar ein originales Dokument war, jedoch einer anderen Person gehörte.

Weiter Ermittlungen ergaben, dass der Ghanaer bereits am 27. Oktober versuchte hatte nach London auszureisen. Dazu legte er eine belgische Identitätskarte vor, die ebenfalls einer anderen Person gehörte. Der Aufforderung, sich damals bei der Ausländerbehörde in Recklinghausen zu melden, war der Mann zudem nicht nachgekommen.

Zur Herkunft des irischen Dokumentes befragt erklärte der 22-Jährige, dass er diese gefunden haben. Später stellte sich zudem heraus, dass der Asylantrag des Ghanaers abgelehnt worden war und seine Duldung bereits ablief.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde führte diese den 22-Jährigen dem Haftrichter vor. Dieser ordnete die Abschiebehaft gegen den Ghanaer an.

Die Bundespolizei leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes und Missbrauchs von Ausweisdokumenten ein. *ST

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