Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Ereignisreicher Vormittag für die Bundespolizei - Sie nimmt innerhalb von 10 Stunden 3 Personen fest - die Justiz ließ mit insgesamt 5 Haftbefehlen nach ihnen fahnden
Aachen (ots)
Die Bundespolizei hat an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien 3 Personen festgenommen, die mit insgesamt 5 Haftbefehlen gesucht wurden.
Um 02.00 Uhr morgens haben die Beamten einen 23-jährigen Marokkaner in einem Fernreisebus festgenommen. Er war zuvor aus den Niederlanden eingereist und zeigte den Beamten ein niederländisches Ausweisdokument für Asylbewerber vor. Bei einer eingehenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 23-Jährige gleich von drei Staatsanwaltschaften mit Haftbefehl gesucht wurde. Von der Staatsanwaltschaft Braunschweig und Hannover wegen Diebstahls und von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen Erschleichen von Leistungen. Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 1630,- Euro nicht begleichen konnte, muss er jetzt eine 163-tägige Haftstrafe absitzen. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt, um ihn später in die Justizvollzugsanstalt Aachen einzuliefern.
Gegen 09.00 Uhr hielten die Beamten ein Fahrzeug auf dem Rastplatz Königsberg an der BAB 44 an. Zuvor überfuhr es die Grenze aus Belgien. In ihm saßen ein 20-jähriger Kroate. Der 20-Jährige wurde wegen Einbruchsdiebstahls mit Haftbefehl vom Amtsgericht Düsseldorf gesucht. In dem Fahrzeug befanden sich noch weitere Personen, die einschlägig polizeibekannt waren. Gegen sie bestanden keine aktuellen Fahndungen. Der 20-Jährige wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
Auch am Hauptbahnhof klickten gegen die Mittagszeit die Handschellen. Hier wurden die Beamten zu einer Filiale einer bekannten Einkaufskette gerufen. Ein 55-jähriger Niederländer hatte Hausverbot und kam diesem nicht nach. Bei Überprüfung der Personalien wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Erschleichen von Leistungen festgestellt. Da er die zur Strafvollstreckung ausgeschriebene Geldstrafe in Höhe von 1500,- Euro nicht zahlen konnte, wird er jetzt eine 150-tägige Freiheitsstrafe absitzen müssen.
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