Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Vier Personen, fünf Haftbefehle - Bundespolizei zieht über 7.000 Euro Geldstrafe ein
Düsseldorf (ots)
Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am gestrigen Nachmittag innerhalb von drei Stunden durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 7.045,46 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.
Eine 78-Jährige wurde bei der Ausreisekontrolle nach Antalya festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Essen die Frau zur Festnahme wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Essen hatte die ältere Dame bereits im Mai 2019 wegen einer Bußgeldsache zu einer Erzwingungshaft von 30 Tagen verurteilt. Die türkische Staatsangehörige hatte die ergangene Haftantrittsladung jedoch ignoriert und wurde deshalb zur Fahndung ausgeschrieben. Die aus Essen stammende Frau konnte die Haftstrafe umgehen, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 750,- Euro beglich.
Des Weiteren wurde ein 31-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Erbil kontrolliert. Dabei wurden zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Körperverletzung und Betruges festgestellt. Der in Hannover lebende Mann konnte wurde zu Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen und zu einer Reststrafe von 13 Tagen (ursprünglich 35 Tagen) verurteilt. Die Geldstrafen in Höhe von 1.679,50 Euro und 836,70 Euro konnte er zunächst nicht aufbringen. Deshalb kontaktierte er einen Bekannten, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies, welcher die Geldstrafen bei der Bundespolizeiinspektion Hannover einzahlte. Dadurch konnte der syrische Staatsangehörige die Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 103 Tagen doch noch umgehen.
Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil wurde ein 56-Jähriger kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte den Deutschen wegen Steuerhinterziehung zur Festnahme ausgeschrieben. Der in Oberhausen wohnende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verhindern, da er die Geldstrafe in Höhe von 3.102,26 Euro bei der Bundespolizei beglich.
Ebenso wurde ein türkischer Staatsangehöriger bei der Ausreisekontrolle nach Esenboga festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahren ohne Versicherungsschutz zur Festnahme ausgeschrieben war. Die 47-Jährige aus Bad Iburg hatte sich auf die ergangene Ladung zum Strafantritt allerdings nicht gestellt. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen, da er die Geldstrafe in Höhe von 677,- Euro bezahlte.
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