Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: +++Gemeinsame Pressemitteilung der Polizei Mönchengladbach und der Bundespolizei+++ 3-Monatiges Betretungsverbot für Dealer am Mönchengladbacher Hauptbahnhof
Mönchengladbach, Düsseldorf (ots)
Ein 31-jähriger Mann wurde am Sonntagabend (5. April) um 19.55 Uhr vor dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof festgenommen, als er versuchte Betäubungsmittel zu verkauften. Das zuständige Kriminalkommissariat sprach gegen den 31-Jährigen ein dreimonatiges Betretungsverbot für den Bahnhof und Umgebung aus.
Ein Zeuge meldete der Bundespolizei, dass ihm soeben von dem 31-Jährigen Heroin zum Kauf angeboten wurde. Die Beamten kontrollierten den vermutlichen Verkäufer und stellten 285 Euro in einer szenetypischen Stückelung sowie eine Feinwaage fest.
Der 31-Jährige wurde für eine Durchsuchung mit zur Dienststelle genommen. Es konnten neun Einheiten Heroin in der Unterhose und ein Bubble im Mundraum aufgefunden werden. Zwei Einheiten versuchte er erfolglos, auf dem Weg zur Dienststelle zu vernichten.
Während der Durchsuchung versuchte der Tatverdächtige, Tritte und Schläge gegen die eingesetzten Beamten der Bundespolizei zu richten. Die Beteiligten blieben unverletzt.
Zuständigkeitshalber wurde der 31-Jährige an das Kriminalkommissariat des Polizeipräsidiums Mönchengladbach übergeben. Da der 31-Jährige polizeilich bereits mit ähnlich gelagerten Delikten aufgefallen war, sprachen sie ihm ein Betretungsverbot für den Bereich im und um den Hauptbahnhof Mönchengladbach herum aus. Sollte der 31-Jährige gegen dieses Betretungsverbot verstoßen, muss er damit rechnen, dass er entweder für den Rest des Tages in Gewahrsam genommen wird oder einen Geldbetrag in dreistelliger Höhe zahlen muss. Dies gilt für jeden etwaigen Verstoß innerhalb dieser drei Monate. Wenn Zwangsgelder nicht bezahlt werden, wird im Normalfall eine Ersatzfreiheitsstrafe durch einen Richter angeordnet.
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