Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen wegen bandenmäßiger Einschleusung von Ausländern
Kleve - Krefeld (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kleve, der Kreispolizeibehörde Kleve und der Bundespolizeiinspektion Kleve
Seit den heutigen Morgenstunden führten die Kreispolizeibehörde Kleve und die Bundespolizeiinspektion Kleve im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in einem gemeinsamen Ermittlungsverfahren durch. Die Durchsuchungen fanden in insgesamt 15 Wohnungen und Geschäftsräumen in Kleve, Oberhausen, Krefeld, Gießen und Freiburg sowie durch die schwedische Polizei in einer Wohnung in Schweden statt. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von vorrangig iranischen Staatsangehörigen in einer Vielzahl von Fällen richtet sich gegen 6 iranische Staatsangehörige, einen niederländischen Staatsangehörigen sowie einen schwedischen Staatsangehörigen als Tatverdächtige. Vorgeworfen wird ihnen die bandenmäßige Einschleusung von iranischen Staatsangehörigen vornehmlich auf dem Luftweg von Teheran über Istanbul nach Deutschland (u.a. mit erschlichenen Schengen Visa.
Während der Durchsuchungsmaßnahmen wurden zuvor von der Staatsanwaltschaft erwirkte Haftbefehle gegen die zwei Hauptbeschuldigten vollstreckt sowie umfangreiches Beweismaterial in Form von Mobilfunktelefonen, Datenträgern und Unterlagen sichergestellt.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen befand sich ein Hubschrauber der Bundespolizei im Luftraum über Kleve.
Die gemeinsame Ermittlungsgruppe der Landes- und Bundespolizei wurde im Januar 2019 durch die Staatsanwaltschaft Kleve beauftragt und führte im Vorfeld umfangreiche Maßnahmen zur Sachverhaltserforschung durch. Der Ausgangssachverhalt ereignete sich im September 2018 am Flughafen Niederrhein in Weeze. Hier nahmen die Bundespolizisten einen Iraner in Gewahrsam, der sich bei der Ausreise nach Großbritannien mit einem verfälschten niederländischen Reisepass auswies.
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Oberstaatsanwalt Günter Neifer
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