Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Straftäter mit Haftbefehl flüchtet vor Bundespolizei in den Straßenverkehr
Köln (ots)
Gestern Abend (13.08.2020) flüchtete ein Mann, nachdem er in der Personenkontrolle der Bundespolizei erfuhr, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Dabei entging er nur knapp einem Unfall.
Als ein 35-jähriger Mann am Donnerstagabend von einer Streife der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof kontrolliert wurde, kam ein Haftbefehl zum Vorschein. Er begleitete die Beamten zur Dienststelle auf dem Breslauer Platz. Doch beim Anblick der Wache entschied der Italiener sich plötzlich anders. Er rannte davon, über den nahegelegenen Kreisverkehr, wo ein Bus einen Unfall noch knapp verhindern konnte. Kurz darauf, in der Johannisstraße, fingen die Polizeibeamten den Flüchtigen wieder ein. Der Bus führte eine Leerfahrt durch, sodass durch die Vollbremsung niemand zu Schaden kam. Auch der Flüchtige blieb unversehrt.
Dem Verurteilten wurde in der Dienststelle der Bundespolizei schließlich sein Haftbefehl eröffnet. Er war wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 EUR oder alternativ 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt und durch die Staatsanwaltschaft Hamburg mit Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben worden. Da er seine Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er zur Strafvollstreckung dem Polizeigewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Köln zugeführt. Außerdem muss sich der Mann nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in einem Strafverfahren verantworten. Die Ermittlungen obliegen zuständigkeitshalber dem PP Köln.
Am selben Tag stellte die Bundespolizeiinspektion Köln außerdem zwei weitere Haftbefehle am Kölner Hauptbahnhof fest: Bereits am Nachmittag wurde ein 39-jähriger Deutscher im Bahnhof angetroffen. Er war durch die Staatsanwaltschaft Köln zur Fahndung wegen einer 6-monatigen Haftstrafe aufgrund eines Diebstahls ausgeschrieben. Als er daraufhin festgenommen und durchsucht wurde, stellten die Einsatzkräfte eine kleine Menge Betäubungsmittel fest. Gegen den Mann wurde daher zusätzlich ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. Kurz danach wurde ein 25-Jähriger kontrolliert. Auch bei ihm stellten die Beamten einen Haftbefehl wegen einer unbezahlten Geldstrafe fest, ausgeschrieben von der Staatsanwaltschaft Wuppertal. In diesem Fall ging es um eine Strafe in Höhe von 450 EUR wegen Erschleichen von Leistungen.
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