Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Waffenverbotszone im Kölner Hauptbahnhof - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen
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Köln (ots)
Am kommenden Wochenende (02.10. bis 04.10.2020) wird es im Kölner Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone geben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- oder Beförderungsverbot sowie einem Zwangsgeld geahndet werden.
Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Kölner Hauptbahnhof. Seit Jahresbeginn registrierte die Kölner Bundespolizei in diesem Zusammenhang über 100 Fälle in denen Waffen, insbesondere Messer eingesetzt und mitgeführt worden.
Zwei exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Maßnahme der Bundespolizei:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4620081 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4627454
Der Kölner Hauptbahnhof wird täglich von ca. 320.000 Reisenden genutzt und gilt als größter Bahnhof in Nordrhein Westfalen. Gerade unter Alkohol- und Drogeneinfluss kommt es im Kölner Hauptbahnhof immer wieder zu Straftaten mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen.
Aufgrund der zurückliegenden Vorfälle wird die Bundespolizei am kommenden Wochenende konsequent reagieren und Nutzer des Kölner Hauptbahnhofes verstärkt kontrollieren.
"Die Einrichtung der Waffenverbotszone ist ein wichtiges Zeichen, um gegen die zunehmenden Gewaltdelikte konsequent vorzugehen!" äußerte der Polizeidirektor Udo Peltzer, Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Köln.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat nun ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen.
Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 02.10.2020, 16:00 Uhr bis 04.10.2020, 08:00 Uhr Der Geltungsbereich umfasst den Kölner Hauptbahnhof, die Gebäudekomplexe des Kölner Hauptbahnhofes sowie die Gleisanlagen. Ausgenommen ist die U-Bahn.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden.
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Martina Dressler
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