Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei zieht Bilanz nach der zurückliegenden Waffenverbotszone
Köln (ots)
Am zurückliegenden Wochenende (02.10. bis 04.10.2020) führte die Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof intensive Kontrollen aufgrund der Waffenverbotszone durch. Die verstärke Präsenz und die Sensibilisierung der Reisenden führte zu einem positiven Ergebnis.
Wie in der Pressemitteilung https://www.presseportal.de/print/4720169-print.html angekündigt, hatte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für das zurückliegende Wochenende erlassen. In dem Zusammenhang wurden von Freitagnachmittag, 16:00 Uhr bis Sonntagmorgen 08:00 Uhr rund 350 Kontrollen im Zusammenhang mit der Waffenverbotszone im Kölner Hauptbahnhof durchgeführt. Zunächst kam es am Nachmittag des 02.10.2020 durch einen Rollstuhlfahrer, der eine Waffe bei sich führte (Polizei Köln berichtete unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4723767) zu intensiven Fahndungsmaßnahmen der Bundes- und Landespolizei. Dank entsprechender Videoüberwachung konnte der Gesuchte am Samstagmorgen, 03.10.2020 durch Einsatzkräfte der Bundespolizei gestellt und festgenommen werden (siehe Pressemitteilung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4724445). Im Zusammenhang mit den Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei wurden 150 Durchsuchungen nach gefährlichen Gegenständen und Waffen durchgeführt. Dabei wurden 12 Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Es wurden neben sichergestellten Taschen-/ und Küchenmessern ebenso sieben Einhandmesser sichergestellt, die zu einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz führten. Der Leiter der Bundespolizeiinspektion Köln, Polizeidirektor Udo Peltzer, zeigt sich zufrieden mit der Bilanz der Waffenverbotszone: "Dank der starken Präsenz der Bundespolizei und der Sensibilisierung der Bevölkerung blicken wir auf ein gutes Ergebnis zurück. Die Reisenden haben sich weitestgehend an die Regeln gehalten und wir verzeichnen nur wenige Verstöße gegen die Allgemeinverfügung."
Der Dank gilt den Medienvertretern für die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung und die damit verbundenen Maßnahmen der Bundespolizei.
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