Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Beißender Fahrgast muss in Ausnüchterungszelle - Bundespolizei vollstreckt 4 Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Köln - 2 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe
Aachen - Köln (ots)
Die Bundespolizei hat am Sonntagmorgen am Hauptbahnhof in Aachen einen 44-jährigen Deutschen mit 4 Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Köln festgenommen. Der Mann wurde wegen mehrerer Eigentums- und Gewaltdelikte gesucht. Wegen der genannten Strafsachen muss der Betreffende eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten absitzen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert. In seiner Begleitung befand sich eine 37-jährige Deutsche mit ihrem 3 Monaten alten Kind. Sie war aus einer Mutter-Kind Einrichtung mit ihrem Kind abgängig und zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Das Kind wurde in Obhut des Jugendamtes Aachen gegeben. Die Mutter konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Weiterreise antreten.
In einem weiteren Fall hatte am Sonntagabend ein Zugbegleiter in der Regionalbahn RE 1, auf der Fahrstrecke Köln - Aachen, einen 21-jährigen Guineer nach seinem Fahrschein kontrolliert. Bei der Kontrolle zog der Fahrgast seinen Mund- und Nasenschutz herunter und machte keine Anstalten ihn wieder aufzusetzen. Nach der Feststellung, dass der 21-Jährige keinen Fahrschein besaß, forderte der Zugbegleiter den Betroffenen auf, seinen Mund- und Nasenschutz wieder aufzusetzen. Diesem kam der Fahrgast nicht nach und schlug dem Zugbegleiter mit seiner Faust gegen die Schulter. Mit einem weiteren Fahrgast gelang es dem Zugbegleiter den Guineer festzuhalten. Dabei wurden beide in die Hand gebissen und eine Brille ging zu Bruch. Die alarmierte Bundespolizei kam dem Zugbegleiter am Aachener Hauptbahnhof zur Hilfe. Hier leistete der angetrunkene 21-Jährige Widerstand gegen die Maßnahme der Beamten. Er wurde fixiert und mit zur Wache verbracht. Hier wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,58 Promille aufwies. Der Betroffene wurde wegen der Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung beanzeigt. Nach seiner Ausnüchterung konnte er die Dienststelle verlassen.
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