Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zugführer durch Laserpointer geblendet - Bundespolizei ermittelt
Leverkusen / Köln (ots)
Samstagnacht (23. Januar) wurde ein Triebfahrzeugführer eines Güterzuges auf Höhe des Bahnhofs Leverkusen Opladen durch einen vermeintlichen Laserpointer geblendet. Der 31-jährige Kölner gab an, das grelle Licht aus einem Hochhaus strahlend, gesehen zu haben. Kurzzeitig klagte er über Einschränkungen im Sehfeld, konnte die Fahrt aber fortsetzen.
Bereits am Samstagabend vergangener Woche (16. Januar) wurde ein Triebfahrzeugführer der S11 in Köln Chorweiler bei Einfahrt in den Bahnhof durch einen Lichtstrahl geblendet. Der 24-jährige Mann aus Köln erkannte eine Gruppe Jugendlicher, welche mit einem Laserpointer auf das Führerhaus zielten. Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei blieben bisher erfolglos.
Die Bundespolizei hat in beiden Fällen Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen.
Für mögliche Hinweise zu den Tatverdächtigen wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000.
In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei:
- Das Blenden mit einem Laserpointer hat strafrechtliche Konsequenzen - Auch ein unabsichtliches Blenden mit Schädigung der Augen wird gem. §229 StGB als fahrlässige Körperverletzung geahndet - Laserpointer haben ein erhebliches Verletzungsrisiko für die Augen und können schwere Schäden an der Netzhaut verursachen - Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen - Der Lichtstrahl sollte niemals auf die Augen bzw. ins Gesicht anderer Personen oder sich selbst gerichtet werden
Rückfragen bitte an:
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