Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt bei Grenzüberwachungsmaßnahmen 3 Personen fest - Personen wurden mit Haftbefehl gesucht
Aachen (ots)
Die Bundespolizei hat bei Grenzüberwachungsmaßnahmen am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Bildchen und am Hauptbahnhof Aachen 3 Personen festgenommen.
Am Dienstagmorgen wurde am Hauptbahnhof Aachen ein 21-jähriger Algerier festgenommen. Er war zuvor aus Belgien mit dem Zug eingereist und konnte den Beamten keine Ausweispapiere vorlegen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass er ein aktuelles Aufenthaltsverbot für Deutschland hatte. Des Weiteren wurde eine Restfreiheitsstrafe des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten durch seine erneute Einreise nach Deutschland wieder aktiv. Bereits im Jahr 2017 wurde er wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und eines Eigentumsdeliktes zur einer Jugendfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Nach Verbüßung eines größten Teils der Haftstrafe wurde die Restfreiheitsstrafe unter Auflagen ausgesetzt. Durch seine erneute Einreise wurde die Restfreiheitsstrafe von 19 Tagen wieder aktiv. Nach seiner Beanzeigung wegen der unerlaubten Einreise trotz Aufenthaltsverbotes wurde er in die Justizvollzugsanstalt Heinsberg eingeliefert. Nach Verbüßung der Restfreiheitsstrafe wird das zuständige Ausländeramt über den weiteren Verbleib des 21-Jährigen entscheiden.
Bereits am Montagmorgen hat die Bundespolizei innerhalb von 2 Stunden am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Bildchen einen 47-jährigen Belgier und eine 33-jährige Deutsche festgenommen.
Gegen den Belgier lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen mehrerer Betrugsdelikte vor. Er wurde nach seiner Festnahme zur Haftprüfung an das Amtsgericht Aachen übergeben. Zwei Stunden später klickten schon wieder die Handeschellen der Beamten. Eine 33-jährige Deutsche wurde mit Strafvollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Erschleichen von Leistungen gesucht. Da sie die Geldstrafe in Höhe von 540,- Euro zahlen konnte, blieb ihr eine ersatzweise verhängte Freiheitsstrafe von 9 Tagen erspart. Sie konnte im Anschluss die Weiterreise antreten.
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