Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei zieht zwei Verkehrssünder aus dem Verkehr und beschlagnahmt Springmesser und gefälschtes Kennzeichen
Aachen (ots)
Die Bundespolizei hat am Dienstagabend an der Ausfahrt Eschweiler-West einen 37-jährigen deutschen Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen. Er war den Beamten zuvor durch sein auffälliges Fahrverhalten aufgefallen. Bei der Kontrolle konnte der Betreffende keine Fahrerlaubnis vorweisen. Eine Überprüfung im Führerscheinregister ergab, dass der 37-Jährige keinen Führerschein besitzt. Des Weiteren wurde im Ablagefach der Fahrertür ein verbotenes Springmesser aufgefunden, welches die Beamten beschlagnahmten. Um den Grund seiner auffälligen Fahrweise festzustellen, wurde der Betreffende einem Urintest unterzogen. Dieser schlug positiv auf die Betäubungsmittel Cannabis und Amphetamin an. Es wurde die Autobahnpolizei Broichweiden von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, die den Mann wenig später übernahmen. Er muss jetzt mit einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen. Falls noch die weiteren Ermittlungen der Autobahnpolizei ergeben, dass er Betäubungsmittel zuvor konsumiert hat und damit am Steuer sein Fahrzeug bewegt hatte, wird die Anzeige auf das Fahren unter berauschenden Mitteln erweitert werden.
Schon ein paar Stunden später, am Mittwochmorgen, konnten Beamte der Bundespolizei einen weiteren Verkehrssünder in der Nähe des Bahnhofs Aachen Rothe-Erde aus dem Verkehr ziehen. Dieser fiel durch seine unsichere Fahrweise mit seinem E-Roller auf. Sie hielten den 32-jährigen deutschen Fahrer an und kontrollierten ihn. Dabei stellten sie seltsame künstlerische Fähigkeiten des Fahrers fest. Diese waren leider nicht legal und sollten wenig später für ihn Konsequenzen haben. Er hatte sich ein selbst gebasteltes Kennzeichen am E-Roller angebracht, um über einen fehlenden Versicherungsschutz hinwegzutäuschen. Die Beamten beschlagnahmten das Kennzeichen und beanzeigten den Betroffenen wegen des Fahrens ohne Pflichtversicherungsschutz und wegen der Urkundenfälschung. Danach musste er seinen Weg zu Fuß fortsetzen.
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