Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Waffenverbotszone am Wochenende - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen in den Hauptbahnhöfen Düsseldorf, Duisburg und Oberhausen
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Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen (ots)
Am kommenden Wochenende (25. bis 27. Juni) wird in den Hauptbahnhöfen Düsseldorf, Duisburg sowie Oberhausen eine Waffenverbotszone eingerichtet. Dazu wird durch die Bundespolizei verstärkt nach gefährlichen Gegenständen und Waffen, von Freitag (25. Juni) bis Sonntag (27. Juni), täglich in der Zeit von 14.00 bis 6.00 Uhr am Folgetag, kontrollieren. Zu den gefährlichen Gegenständen, zählt alles, was sich dazu eignet einen Menschen zu verletzen.
Während der Pandemie ist die Anzahl der Gewaltdelikte, trotz Ausbleibens des Disko- und Partyverkehrs sowie Anreisen zu Veranstaltungen, nicht signifikant gesunken. Im ersten Halbjahr 2021 verzeichnete die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf für den Bereich der Hauptbahnhöfe Düsseldorf, Duisburg und Oberhausen rund 100 Fälle bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mindestens mitgeführt wurden. Zusätzlich ist dabei Drogen- oder Alkoholeinfluss, überwiegend bei jugendlichen Gewalttätern, festzustellen. Ein Großteil der Gewaltstraftaten finden an Samstagen und Sonntagen, sowohl in den Abend- bis Nachtstunden als auch in den frühen Morgenstunden statt.
Aufgrund dieser Erkenntnis wird die Bundespolizei am kommenden Wochenende verstärkt nach Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art sowie gefährlichen Gegenständen kontrollieren. Unter gefährliche Gegenstände versteht man alles, was dazu geeignet sein kann einen Menschen zu verletzen. Das kann das Küchenmesser, der Korkenzieher oder die Schere sein. Diese sind laut Ordnungsverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin im Zeitraum von Freitag (25. Juni), 14.00 Uhr bis Sonntag (27. Juni), 6.00 Uhr verboten. Der Geltungsbereich umfasst die Hauptbahnhöfe Düsseldorf, Duisburg und Oberhausen mit ihren Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon ist der U-Bahn und Stadtbahn Bereich. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich in diesem aufhalten.
Die geplanten Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren. Ein Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung wird eine Sicherstellung von aufgefundenen gefährlichen Gegenständen zur Folge haben. Des Weiteren kann ein Platzverweis und/ oder ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie ist auf der Internetseite der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) sowie im Anhang dieser Pressemitteilung zu finden. Die Allgemeinverfügung wird in den Bahnhöfen ausgehängt und Lautsprecherdurchsagen werden die Reisenden über die geplante Maßnahme informieren.
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