Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 1.774 Euro eingezogen und eine Ausreise gescheitert - Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei am Wochenende
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle mehrerer Flüge in die Türkei insgesamt drei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Bei der ersten Person am Freitagmorgen handelte es sich um einen 35-jährigen Deutschen, der während der Ausreisekontrolle nach Antalya festgestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte gegen den Mann aus Gelsenkirchen im Juni 2021 einen Haftbefehl wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen, da sich der Verurteilte der Strafvollstreckung entzogen hatte. Die Urlaubsreise schien für den Mann zunächst gescheitert, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.590 Euro vor Ort nicht begleichen konnte. Dank seines Bruders jedoch, welcher den Betrag bei einer Gelsenkirchener Polizeiwache einzahlte, konnte der Verurteilte die Ersatzfreiheitsstrafe von 79 Tagen abwenden und seinen Flug nach Antalya antreten.
Die zweite Person wurde am darauffolgenden Sonntagmorgen während der Ausreisekontrolle nach Antalya festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte gegen eine Frau aus Gifhorn im Juli 2020 gleich zwei Erzwingungshaftbefehle wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Da sich die 31-Jährige auf die ergangene Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft nicht gestellt hatte, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Die Deutsche konnte die Erzwingungshaft von insgesamt 4 Tagen abwenden, indem sie den Betrag in Höhe von 120 Euro und 64 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat sie ihren Flug nach Antalya an.
Eine dritte Person wurde ein paar Stunden später während der Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt. Im Juli 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Aurich gegen einen in Emden wohnhaften Mann einen Haftbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Da der Verurteilte unbekannten Aufenthaltes war und sich dadurch der Strafvollstreckung entzog, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Urlaubsreise endete für den 29-Jährigen zu diesem Zeitpunkt, da er die 44 Tage Restfreiheitsstrafe durch eine Zahlung von 660 Euro nicht abwenden konnte. Nach seiner Festnahme wurde er in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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