Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt 2 Haftbefehle am Hauptbahnhof Aachen und nimmt 5 Schleuser im Grenzbereich vorläufig fest
Aachen (ots)
Die Bundespolizei hat am Freitag (20.08.21) am Hauptbahnhof in Aachen einen 18-jährigen Libyer festgenommen. Er war zuvor mit dem ICE 11 von Brüssel/Belgien nach Deutschland eingereist. Bei der Kontrolle durch die Beamten konnte er keine Ausweisdokumente vorlegen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahls festgestellt. Er war seit März 2021 zudem mehreren Meldeauflagen der Behörden nicht nachgekommen und wurde in 3 weiteren Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht. Er wurde festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Aachen vorgeführt. Nach Bestätigung des Untersuchungshaftbefehls wurde der 18-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.
Einen Tag später kontrollierten die Beamten einen 51-jährigen Israeli, der ihnen am Bahnsteig 6/7 am Hauptbahnhof auffiel. Bei der polizeilichen Überprüfung konnte er sich bei den Beamten nicht ausweisen. Zudem bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen eines Körperverletzungsdeliktes. Auch noch drei weitere Straftaten wegen diverser Eigentumsdelikte werden dem 51-Jährigen von der Justiz zur Last gelegt. Deswegen wurde er zur Aufenthaltsermittlung gesucht. Da er die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er jetzt ersatzweise eine 50-tägige Freiheitstrafe absitzen. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
Nach erfolgter Einreise aus Belgien konnten am Wochenende 5 Schleusungen aufgedeckt werden. Hierbei wurden insgesamt 13 Erwachsene und 5 Kinder festgestellt. Nach eingehenden Überprüfungen hatten mehrere von den Erwachsenen Duldungen oder eine Aufenthaltsgestattung. Sie wurden nach ihrer Beanzeigung wegen der unerlaubten Einreise an die zuständigen Ausländerämter weitergeleitet. Zwei Personen hatten sich in Belgien in einem Asylverfahren befunden. Sie wurden aufgefordert, das Bundesgebiet zu verlassen. 3 Personen aus Osteuropa hatten ihre Aufenthaltszeiten im Schengengebiet überzogen und waren somit unerlaubt eingereist. Sie wurden nach ihrer Beanzeigung mit einer Aufforderung, das Bundesgebiet zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen die Schleuser werden zurzeit die weiteren Ermittlungen durch die Bundespolizei geführt.
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