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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Fahndungserfolge für die Bundespolizei Festnahmen im Hauptbahnhof Hamm

Hamm (ots)

Am vergangenen Wochenende haben Beamte des Bundespolizeireviers Hamm zwei Männer festgenommen, die mit Haftbefehl gesucht wurden. Während einer von ihnen durch Zahlung einer Geldstrafe den Haftantritt umgehen konnte, muss der Andere die nächsten fünf Monate in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.

Am Freitagnachmittag (27.August) kontrollierten die Einsatzkräfte einen 39-jährigen Georgier in einem Regionalzug von Gütersloh nach Hamm. Hierbei stellten sie fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Flensburg wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls bestand und er wegen ähnlich gelagerten Fällen von fünf weiteren Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Weiterhin hielt sich der Georgier unerlaubt im Bundesgebiet auf.

Durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe von insgesamt 1000 Euro konnte der 39-jährige die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verhindern.

Da der Georgier beabsichtigte Deutschland am Abend mit einem Flug vom Flughafen Dortmund in Richtung Georgien zu verlassen, überwachten die Bundespolizisten die Ausreise des Mannes.

Am Samstagmorgen (28.August) klickten dann im Hauptbahnhof Hamm erneut die Handschellen. Bei der Kontrolle eines 41-jährigen Mannes aus Münster stellten die Beamten fest, dass dieser im November 2020 durch das Amtsgericht Münster wegen Hausfriedensbruch in 25 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt wurde. Die Bundespolizisten verhafteten den Münsteraner und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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