Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Nicht auf den ersten Blick zu unterscheiden/ Bundespolizei stellt echte und unechte Waffen sicher
Münster (ots)
Am Donnerstagabend (30.September) wurde die Bundespolizei in Müns-ter zu zwei Einsätzen am Hauptbahnhof mit vermeintlichen Schusswaf-fen gerufen. Am Freitagmorgen (01. Oktober) fiel den Einsatzkräften ein Einhandmesser in die Hände.
Im ersten Fall hieß es, dass ein Mann versucht, an einem Schnellrestaurant eine Schusswaffe zu verkaufen. Der vor Ort festgestellte 68-Jährige führte einen sogenannten "Jet Protector" mit sich. Hierbei handelt es sich um ein Gerät zur Tierabwehr, welches vom Aufbau und Aussehen stark an eine Pistole erinnert. Die geladene Pfefferpistole wurde durch die Beamten der Bundespolizei sichergestellt. Weitere Ermittlungen werden nun zeigen, inwieweit hier ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt
In dem anderen Fall, erhielt die Bundespolizei die Meldung, dass ein Mann auf dem Bahnhofsvorplatz mit einer Schusswaffe hantiert. Auf dem Vorplatz wurde durch die Einsatzkräfte ein 17-Jähriger festgestellt. Er übergab den Beamten eine schwarze Spielzeugpistole, die nicht oder nicht mehr als solche erkennbar war und durchaus als echte Schusswaffe wahrzunehmen ist.
Nach eigenen Angaben hatte der Laerer die Pistole in einem 1-Euro-Shop erworben und nicht damit gerechnet, mit seinem Verhalten einen Polizeieinsatz auszulösen. Der Deutsche wurde durch die Beamten eindringlich über sein Fehlverhalten und die daraus resultierenden Folgen belehrt. Die Pistole wurde sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet, bevor er entlassen wurde.
Am Freitagmorgen wurde bei einem 47-Jährigen bei einer polizeilichen Kontrolle ein Einhandmesser gefunden. Da der Mann kein berechtigtes Interesse für den Besitz nachweisen konnte, wurde das Einhandmesser sichergestellt. Gegen den Altenberger wurde ein Ordnungswidrigkeiten-verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.
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