Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Vier Festnahmen in 1,5 Stunden - Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle
Dortmund - Essen (ots)
Am gestrigen Montagnachmittag (04. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten vier Personen, die per Haftbefehl gesucht wurden. Ein 40-Jähriger stellte sich freiwillig zu seinem Haftantritt.
Gegen 17:00 Uhr führten Bundespolizisten am Essener Hauptbahnhof eine Kontrolle bei einer 29-Jährigen durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen die Deutsche zur Festnahme ausgeschrieben hatte.
Das Amtsgericht Essen verurteilte die Frau aus Marl im Oktober 2020 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die 29-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro begleichen und so die Ordnungshaft von sechs Tagen umgehen.
Kurze Zeit später erschien ein 40-Jähriger auf der Wache der Bundespolizei in Essen. Er gab an, sich freiwillig stellen zu wollen, da die Staatsanwaltschaft Bochum Haft gegen ihn erlasse hätte. Eine Überprüfung bestätigte dies.
Das Amtsgericht Recklinghausen hatte den Deutschen u.a. wegen besonders schweren Diebstahls und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln im Februar 2012 rechtskräftig verurteilt. Der Essener muss nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 142 Tagen verbüßen.
Am Dortmunder Flughafen wurde gegen 17:45 Uhr ein 47-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kutaisi/ Georgien vorstellig. Eine Überprüfung ergab die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Limburg.
Das Amtsgericht Wetzlar verurteilte den georgischen Staatsangehörigen im Juli 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen oder einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er für in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Gegen 18:30 Uhr legte ein 29-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Georgien seinen Reisepass vor. Dabei kam eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München I zum Vorschein.
Der georgische Staatsangehörige konnte die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 270 Euro aufbringen und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen umgehen. Anschließend konnte der Mann seine Reise fortsetzen. *RO
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