Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Sechs Festnahmen am Wochenende - Bundespolizei fahndet erfolgreich
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (08.-10.10.2021) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge, insgesamt sechs zur Festnahme ausgeschriebene Personen fest.
Am Freitagmorgen wurde ein Belgier zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Dublin/Irland vorstellig. Die Bundespolizeibeamten stellten hierbei fest, dass der 47-Jährige seit Juni dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Beleidigung per Haftbefehl gesucht wurde. Der in Belgien lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seinen Flug nach Dublin antreten.
Etwa zwei Stunden später wurde ein Deutscher festgestellt, der sich bei der Bundespolizei zur Einreise eines Fluges aus Nador/Marokko vorstellte. Das Landgericht Köln hatte gegen den 21-Jährigen im September dieses Jahres einen Haftbefehl erlassen. Der junge Mann aus Leverkusen wurde im Juli 2020 wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren zur Bewährung verurteilt. Da dieser jedoch wiederholt gegen Auflagen und Weisungen verstoßen hatte, wurde die Bewährung durch das Landgericht Köln widerrufen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er im Laufe des Tages durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde, im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Zürich/Schweiz, ein 39-Jähriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Schweizer im Mai 2021 durch die Staatsanwaltschaft Memmingen (Bayern) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Fahndung ausgeschrieben war. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Ein paar Stunden später erschien ein 23-jähriger Kosovare zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Pristina/Kosovo. Gegen diesen wurde durch das Amtsgericht Iserlohn bereits im Februar 2020 ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Laut diesem hat der Verurteilte eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr zu verbüßen! Dem Mann aus Wuppertal wurde der Haftbefehl eröffnet und anschließend durch die Beamten der Bundespolizei in die zuständige Justizvollzugsanstalt verbracht.
Am Samstagnachmittag dann wurde, im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tunis/Tunesien, ein Franzose kontrolliert. Der 44-Jährige wurde durch die französischen Behörden wegen illegalem Waffen- und Betäubungsmittelhandels gesucht. Laut dem erlassenen Auslieferungshaftbefehl hatte der in Frankreich lebende Mann eine Restfreiheitsstrafe von knapp zwei Jahren zu verbüßen. Dem Verurteilten wurde der Haftbefehl eröffnet und anschließend durch die Bundespolizeibeamten an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft übergeben.
Zuletzt wurde am Sonntagnachmittag, während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Zürich/Schweiz, ein Ghanaer vorstellig. Hierbei stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass nach dem 46-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Kempten (Bayern) hatte im Januar 2020 einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den in Italien lebenden Mann erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen konnte der Verurteilte jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.
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