Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 93 Tage Haft und 500 Euro - Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle
Dortmund - Recklinghausen (ots)
Am gestrigen Montag (11. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten vier Personen, die per Haftbefehl gesucht wurden. Einer der Männer konnte die Geldstrafe begleichen, die anderen drei müssen ihre Haftstrafen verbüßen.
Gegen 02:30 Uhr führten Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof eine Kontrolle bei einem 29-Jährigen durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim den Deutschen zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte den Mann im Februar 2020 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mannheimer konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 990 Euro nicht aufbringen und wurde deshalb für 33 Tage in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am Nachmittag (gegen 11:40 Uhr) stellten die Beamten einen 57-Jährigen im Hauptbahnhof Dortmund fest, der per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Deutschen wegen Diebstahls im September 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verurteilt. Da der gebürtige Dortmunder sich bisher der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Mann muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verbüßen.
Eine Stunde später, überprüften Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Recklinghausen einen Mann. Dabei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen zum Vorschein. Der 59-Jährige wurde vor 2,5 Monaten durch das Amtsgericht Essen-Steele wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt. Nach seiner Festnahme wurde der gebürtige Recklinghäuser für 50 Tage in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am Dortmunder Flughafen wurde gegen 21:10 Uhr ein 52-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad/ Serbien vorstellig. Eine Überprüfung ergab die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Köln. Das Amtsgericht Köln verurteilte den serbischen Staatsangehörigen im Mai 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen oder einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Der Mann konnte die Zahlung der Geldstrafe aufbringen und anschließend seine Reise fortsetzen. *RO
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