Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 41-Jährige mit Spritze im Arm - Bundespolizei stellt größere Mengen Narkotika sicher
Recklinghausen (ots)
Am gestrigen Mittwochabend (24. November) wurden Bundespolizisten über einen medizinischen Notfall in einem Zug im Bahnhof Recklinghausen informiert. Zwei Stunden später trafen die Beamten erneut auf die Frau. Dabei stellten die Beamten über 300 ml Propofol sicher.
Gegen 21:15 Uhr informierte ein Polizeibeamter, welcher sich auf dem Heimweg im RE 42 befand, die Bundespolizei in Recklinghausen über eine Person mit gesundheitlichen Problemen. Zudem soll sich im Arm der Frau eine Spritze befunden haben.
Vor Ort stellten die Einsatzkräfte die 41-Jährige in Begleitung der hinzugerufenen Rettungskräfte in der Haupthalle des Bahnhofes fest. Die Sanitäter begleiteten die Frau zum Rettungswagen. Die Sanitäterin gab an, dass sie die Frau mit einer Spritze in der Armbeuge im Zug vorgefunden haben. Die Rettungskräfte haben die Spritze unverzüglich entfernt.
Die Frau vom Niederrhein gab an, dass sie medikamentenabhängig sei und sich aktuell in einer Therapie in der Entzugsklinik befinde.
Zur weiteren Behandlung wurde die Krefelderin in ein Krankenhaus gebracht.
Gegen 23:30 Uhr informierten Reisende die Bundespolizei im Recklinghäuser Hauptbahnhof erneut über einer hilflosen Person, welche nicht ansprechbar sei. Ein Rettungswagen war bereits durch die Reisenden alarmiert worden.
Die Beamten trafen am Bahnsteig zu Gleis 2 auf die bereits bekannte 41-Jährige. Die Krefelderin gab an, dass sie sich nach der ärztlichen Behandlung selbst aus dem Krankenhaus entlassen und sich umgehend zum Bahnhof begeben habe. Den Zugang in ihrem Handgelenk habe sie sich selbst entfernt.
Aufgrund ihres labilen Zustandes und der schlechten körperlichen Verfassung wurde die Frau erneut in ein Krankenhaus gebracht.
Die verschreibungspflichtigen Medikamente gab die Frau freiwillig heraus, welche beschlagnahmt wurden. Zur Sache wollte sich die Frau vom Niederrhein nicht äußern. Wie die Frau in den Besitz des Anästhetikums gekommen ist, ist Bestandteil der Ermittlungen.
Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein.
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