Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Identitätsschwindel - Bundespolizei nimmt 27-Jährigen fest
Dortmund - Witten - Wuppertal (ots)
Am gestrigen Donnerstagabend (20. Januar) nutzte ein Mann eine S-Bahn ohne gültigen Fahrausweis. Bundespolizisten nahmen ihn mit zur Wache im Hauptbahnhof Dortmund und stellten fest, dass er nicht derjenige sein konnte, für den er sich ausgab.
Gegen 16:30 Uhr wurden Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof zur einfahrenden S5 (von Witten nach Dortmund Hbf) am Bahnsteig 6 gerufen. Der 27-Jährige soll die S-Bahn genutzt haben, ohne das Ticket entwertet zu haben. Der Mann händigte den Beamten eine französische Identitätskarte aus. Da die Einsatzkräfte dabei Ungereimtheiten feststellten, brauchten sie den Mann zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung zur Bundespolizeiwache.
Recherchen der Bundespolizisten ergaben, dass das ausgehändigte Dokument durch den rechtmäßigen Besitzer als gestohlen gemeldet worden ist. Der Verdacht des Missbrauchs von Ausweispapieren erhärtete sich, da die Person zum einen nicht mit der abgebildeten Person auf dem Ausweis übereinstimmte und er augenscheinlich der französischen Sprache nicht mächtig ist.
Zunächst bestritt der nigerianische Staatsbürger die Vorwürfe gegenüber den Beamten. Weitere Überprüfungen, die mit Hilfe der französischen Behörden stattfanden, untermauerten den Tatbestand jedoch.
Kurze Zeit später gab der 27-Jährige zu, dass er nicht die Person auf dem Ausweisdokument sei und gab seine rechtmäßigen Personalien an. Des Weiteren äußerte er, dass er das Dokument von einem Kollegen in Nigeria erhalten habe.
Bei einer Durchsuchung stellten die Bundespolizisten einen Betriebsausweis eines Logistikzentrums in Witten fest und ermittelten, dass der Mann in Wuppertal gemeldet ist.
Die Einsatzkräfte fertigten Lichtbilder und Fingerabdrücke des Mannes an. Anschließend verbrachten die Beamten den 27-Jährigen ins Polizeigewahrsam.
Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Missbrauchs von Ausweispapieren, sowie wegen des unerlaubten Aufenthalts ein. Die Identitätskarte wurde als Beweismittel sichergestellt.
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