Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 3 Städte, 4 Festnahmen, 5 Haftbefehle - Bundespolizei nimmt an einem Tag mehrere Verurteilte fest
Dortmund - Essen - Bochum (ots)
Am Freitag (11. Februar) nahmen Bundespolizisten im Ruhrgebiet vier, per Haftbefehl gesuchte Männer fest. Ein 54-Jähriger wurde gar mit 3 Haftbefehlen gesucht.
Gegen 3 Uhr hielten Bundespolizisten im Bochumer Hauptbahnhof einen 26-Jährigen an. Während der Überprüfung ermittelten die Beamten, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Mannheim hatte den gebürtigen Essener wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln zu 240 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. 193 Tagen hatte der Mann noch abzuleisten. Die Ersatzgeldstrafe in Höhe von fast 5000 Euro konnte er nicht aufbringen, weshalb Einsatzkräfte ihn in eine JVA brachten.
45 Minuten später kontrollierten Bundespolizisten einen 54-Jährigen im Hauptbahnhof Dortmund. Der Mann wurde gleich mit drei Haftbefehlen gesucht. Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann bereits 2017 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 35 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. 2018 ist er dann wegen Diebstahls zu 35 Tagen Haft verurteilt worden und ein Jahr später wegen Körperverletzung zu 40 Tagen Arrest. Bundespolizisten verhafteten den pakistanischen Staatsangehörigen und brachten ihn für die nächsten 110 Tage in eine Justizvollzugseinrichtung.
Gegen 10:30 Uhr überprüften die Beamten im Essener Hauptbahnhof einen 43-Jährigen. Auch dieser Mann wurde gesucht. Das Amtsgericht Essen hatte den Mann im vergangenen Jahr zu 260 Tagen Haft, wegen Körperverletzung verurteilt. Die alternative Geldstrafe in Höhe von fast 2200 Euro konnte der Mann nicht zahlen. Polizisten brachten ihn anschließen in eine JVA.
Am Abend, um 22 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen dann einen 21-Jährigen, der keine Maske trug. Die Beamten ermittelten, dass der Recklinghäuser 2019 wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu 45 Tagen Haft verurteilt worden ist. Der 21-jährige deutsche Staatsangehörige konnte die alternative Geldstrafe von 400 Euro zahlen und so einem Aufenthalt in der JVA abwenden.
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