Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Im Vollrausch in die JVA - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Essen - Wanne-Eickel - Herne (ots)
Am späten Dienstagabend (15. Februar) kontrollierten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Wanne-Eickel und Essen zwei Männer. Beide wurden per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft gesucht. Der 36-Jährige war stark alkoholisiert. Für den anderen Mann sprang ein Freund in die Bresche.
Gegen 22:30 Uhr trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Wanne-Eickel auf einen 30-Jährigen. Die Beamten unterzogen ihn einer Kontrolle, da er nicht den erforderlichen Mund-Nasenschutz trug. Bei der Überprüfung kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bochum zum Vorschein. Das Amtsgericht Herne-Wanne hatte den syrischen Staatsangehörigen im September 2019 rechtskräftig wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 280 Euro verurteilt. Da der Verurteilte diese Summe bisher jedoch nicht beglichen hatte, ist Haftbefehl erlassen worden.
Bundespolizisten nahmen den Herner fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache in Gelsenkirchen. Dort kontaktierte er seinen Bekannten, welcher den geforderten Betrag bei der Bundespolizei in Gelsenkirchen entrichtete. Dank des Bekannten konnte der 30-Jährige so die Freiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen und anschließend den Heimweg antreten.
Kurze Zeit später fragten Bundespolizisten einen 36-Jährigen auf einem Bahnsteig des Essener Hauptbahnhofs, ob er Hilfe benötige, da er augenscheinlich sehr stark betrunken war. Der liberianische Staatsbürger händigte den Beamten ein Dokument aus. Recherchen der Bundespolizisten ergaben, dass der Mann unter einer weiteren Personalie durch die Staatsanwaltschaft Essen zur Fahndung ausgeschrieben war. Mit Hilfe des Fingerabdruckscans konnten die Polizisten in der Bundespolizeiwache die Identität des Esseners zweifelsfrei feststellen. Das Amtsgericht Essen verurteilte ihn im Mai 2020 rechtskräftig wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille. Da der 36-Jährige die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er nach seiner Festnahme für 120 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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