Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zugbegleiter attackiert 22-Jährigen ohne Ticket - Bundespolizei ermittelt
Mülheim an der Ruhr - Essen (ots)
Am gestrigen Dienstagmorgen (01. März) soll ein Zugbegleiter aufgrund eines fehlenden Fahrausweises in einem Regionalexpress einen 22-Jährigen und seine Begleiter im Hauptbahnhof Mülheim an der Ruhr des Zuges verwiesen haben. Nach gegenseitiger Beleidigung soll er diesen von hinten in den Rücken getreten haben.
Gegen 08:30 Uhr sei der 22-Jährige mit zwei weiteren Zeugen (19, 19) mit dem RE 6 von Düsseldorfer Hauptbahnhof bis nach Mülheim Hauptbahnhof gefahren, ohne einen erforderlichen Fahrschein zu besitzen. Bei einer Fahrkartenkontrolle soll der zu dem Zeitpunkt unbekannte Zugbegleiter die drei Deutschen aufgefordert haben, einen Fahrschein vorzuzeigen. Da die drei Essener dazu nicht in der Lage waren, soll der Bahnmitarbeiter den 22- und den 19-Jährigen, sowie die 19-Jährige von der Weiterfahrt ausgeschlossen und darauf bestanden haben, dass die drei den Zug in Mülheim an der Ruhr verlassen.
Der 22-Jährige beschwerte sich zwar über die Maßnahme, leistete dieser jedoch Folge und die drei Essener stiegen aus. Daraufhin soll der Zugbegleiter den 22-Jährigen sofort beleidigt und ihm grundlos von hinten mit dem gestreckten rechten Bein in den Lendenwirbelbereich getreten haben. Daraufhin alarmierte der Geschädigte die Polizei.
Die Landespolizei Mülheim an der Ruhr traf am Mülheimer Hauptbahnhof ein und informierte die Bundespolizei über die Geschehnisse. Die Einsatzkräfte stellten vor Ort den Geschädigten, sowie die zwei Zeugen fest, der 25-jährige Bahnmitarbeiter war jedoch nicht mehr vor Ort, sondern habe die Fahrt des RE 6 fortgesetzt.
Bundespolizisten sicherten die Videoaufnahmen der Kameraüberwachung am Bahnsteig und werten diese nun aus. Der Geschädigte lehnte eine medizinische Versorgung durch Rettungskräfte ab. Im Nachgang konnte ermittelt werden, dass es sich bei dem Zugbegleiter um einen 25-Jährigen handelt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung ein.
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