Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Unbekannte blenden Lokführer mit Laserpointer - Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung
Dortmund (ots)
Ein bislang Unbekannte blendeten Mittwochabend (23. Januar) in Dortmund-Derne einen 28-jährigen Triebfahrzeugführer der einen ICE steuerte. Der Mann musste in eine Augenklinik.
Der Triebfahrzeugführer fuhr Mittwochabend mit dem ICE 617 von Dortmund in Richtung Stuttgart als er durch einen Laserpointer geblendet wurde.
Ersten Ermittlungen zufolge, befanden sich bisher unbekannte Personen auf der Kanalbrücke nahe der Halde Victoria, die vermutlich über eine längere Strecke den Lokführer blendeten. Hierdurch erlitt der Bahnmitarbeiter eine Beeinträchtigung am Auge, die später durch einen Augenarzt in einer Spezialklinik untersucht werden musste. Der Zug musste durch einen Ersatztriebfahrzeugführer nachbesetzt werden. Dadurch kam es zu Verspätungen. Eine Streife der Bundespolizei konnte in dem beschriebenen Bereich keine Personen mehr antreffen. Es wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Weitere Befragungen ergaben, dass es in der Vergangenheit in diesem Bereich vermehrt zu solchen Straftaten gekommen sein soll.
Personen die Hinweise zu Tatverdächtigen geben können, werden gebeten sich mit der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 in Verbindung zu setzen. Die Tat ereignete sich am 23. März 2022, gegen 20:23 Uhr.
In diesem Zusammenhang gibt die Bundespolizei folgende Tipps zum Umgang mit Lasern:
Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden. Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen. Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen. Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden. Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen. Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
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