Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Vor der Waffenverbotszone am kommenden Wochenende: Bundespolizei stellt zwei Einhandmesser sicher
Köln/Siegburg (ots)
Am Wochenende (30.April/01.Mai) stellten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten am Bahnhof Siegburg/Bonn sowie am Kölner Hauptbahnhof jeweils ein Einhandmesser sicher. Bei Personenkontrollen händigten zwei Männer (28, 29) die gefährlichen Gegenstände freiwillig aus. Zwei weitere Waffen, welche die Wichtigkeit der Waffenverbotszone am kommenden Wochenende verdeutlichen.
Da das Führen eines Einhandmessers nach dem Waffengesetz verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, fertigten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Samstagnachmittag am Bahnhof Siegburg/Bonn und am Sonntagabend am Hauptbahnhof in Köln jeweils eine Anzeige. Im Bürgergespräch mit einem 28-jährigen Mann aus Ruppichteroth fragten Beamte und Beamtinnen der Bundespolizei nach gefährlichen Gegenständen oder Waffen. Gegen 15:00 Uhr händigte der Reisende ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 11cm an die Einsatzkräfte aus. Nur gute 24 Stunden später, Sonntag gegen 17:00 Uhr, ein ähnlicher Sachverhalt am Kölner Hauptbahnhof: In der A-Passage kontrollierten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten einen 29-Jährigen aus Bergisch Gladbach und auch dieser Reisende gab auf Nachfrage ein Einhandmesser (8cm Klingenlänge) heraus. Die Beamtinnen und Beamten stellten in beiden Fällen die Waffen sicher - die Männer setzten ihre Reisen fort.
In diesem Zusammenhang erinnert die Bundespolizei an die Waffenverbotszone am kommenden Wochenende, 06.-08. Mai 2022, in den Hauptbahnhöfen Köln, Bonn und Siegen sowie an den Bahnhöfen Köln-Süd und Siegburg/Bonn. Im Zeitraum von jeweils 18:00 - 06:00 Uhr wird intensiv nach Waffen und gefährlichen Gegenständen kontrolliert, deren Führen laut Gesetz verboten ist und darüber hinaus, nach waffenähnlichen Gegenständen, die von der Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erfasst werden. Die Bundespolizei kontrolliert verstärkt und spricht wenn nötig Platzverweise aus und erhebt Zwangsgelder. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.bundespolizei.de oder in der Pressemitteilung vom Donnerstag, den 28.04.2022: www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5207943.
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