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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: 22-Jähriger mit Drogen greift Bundespolizisten an

Gelsenkirchen (ots)

Am gestrigen Donnerstagabend (30. Juni) kontrollierten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann. Die Beamten fanden eine geringe Menge Drogen auf, daraufhin bewarf dieser die Polizisten mit Gegenständen und leistete Widerstand.

Gegen 22:15 Uhr trafen Bundespolizisten im U-Bahnbereich des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen auf den 22-Jährigen. Der junge Mann war den Beamten aufgefallen, da dieser mehrfach auf die Rolltreppe zur U-Bahn-Ebene spuckte. Bei der Kontrolle nahmen die Einsatzkräfte einen Marihuana-Geruch wahr. Die Frage, ob der syrische Staatsangehörige Betäubungsmittel mit sich führen würde, verneinte er.

Die Beamten forderten den Mann auf, alle Gegenstände aus seinen Taschen zu nehmen. Dieser Aufforderung kam er widerwillig nach. Während der Durchsuchung seines mitgeführten Rucksacks, widersetzte er sich den Anweisungen und verstaute einige Gegenstände wieder.

In seiner rechten Gesäßtasche fanden die Beamten eine geringe Menge Haschisch. Plötzlich wurde der Gelsenkirchener aggressiv und forderte lautstark die Herausgabe der Drogen. Zudem bewarf er die Bundespolizisten unvermittelt mit seinen Habseligkeiten und griff die Beamten an, indem er versuchte diese wegzustoßen und zu schlagen. Des Weiteren hob der 22-Jährige sein Bein und deutete einen Fußtritt an. Die Beamten reagierten schnell und wehrten diesen Angriff mittels Schlagstockeinsatz ab.

Der stetig aggressive Gelsenkirchener trat sodann eine Abdeckung eines Feuerwehrlöschers ab. Bundespolizisten brachten den Mann zu Boden und fesselten ihn. Dabei er sperrte sich und versuchte die Fesselung zu unterbinden.

Ein auf der Bundespolizeiwache durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit 0,8 Promille alkoholisiert war. Die Herausgabe der Betäubungsmittel wurde ihm abermals verwehrt.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Rückfragen bitte an:

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Anne Rohde

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